Steuergesetz (SteuerG)

    • Offizieller Beitrag

    Steuergesetz (SteuerG)

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    §1 Steuerpflicht

    Jeder Inhaber eines Unternehmens ist steuerpflichtig.

    Die Steuern ergeben sich aus den Einnahmen des jeweiligen Unternehmens

    Unternehmer haben einen Steuerfreibetrag bis 15000$.


    §2 Fahrzeugsteuern

    Jeder Besitzer eines Fahrzeuges ist verpflichtet Steuern zu bezahlen, diese werden automatisch eingezogen.


    §3 Erbschaftsteuer

    Bei einem beglaubigten Testament tritt die Erbschaftssteuer in Kraft

    Wenn die Erbschaft (inkl. Wertgegenstände) höher ist als § 600.000, werden 15 % des darüber liegenden Wertes als Steuern gezählt.


    §4 Steuerhinterziehung

    Bestraft wird wer,

    - den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

    - die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

    - in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

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