Waffengesetz (WaffG)
----------------------------------------------------------------------------------------------------
§1 Allgemeines Waffengesetz
Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.
Zudem regelt es, unter welchen Voraussetzungen jemand eine Waffe besitzen darf. Darüber hinaus reglementiert es die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und Personengruppen wie Jäger und Sportschützen, aber auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition.
§2 Waffenscheinerwerb
Für den Erhalt eines Waffenscheins müssen eine medizinische, psychische Untersuchung (MPU), eine bestandene Theorieprüfung und ein Nachweis einer praktischen Ausbildung an der Waffe vorgelegt werden.
§3 Waffenbesitz
Der Besitz von Schusswaffen jeglicher Art und der dazugehörigen Munition ist nur mit einem gültigen Waffenschein zulässig. Der Besitz von Waffen ohne gültige Lizenz ist strafbar.
§4 Verkauf / Handel / Ankauf
Wer eine Waffe, hierbei ist unerheblich ob diese legal oder illegal ist, Dritten verkauft oder von Dritten einkauft, macht sich strafbar.
§5 Weitergabe
Wer eine Waffe, hierbei ist unerheblich ob diese legal oder illegal ist, an Dritte weitergibt, macht sich strafbar.
§6 Waffengebrauch
Das Abfeuern und/oder das offensichtliche Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ist strafbar. Ausnahmen hiervon bilden Sondergenehmigungen erteilt durch das DOJ.
§7 Illegaler Waffenbesitz
Wer illegale Waffen besitzt, macht sich strafbar. Als illegale Waffe gilt der Schlagring, Machete, Tomahawk, Kampfaxt.
§8 Verwendung von Waffen für eine Straftat
Der Gebrauch von Waffen jeglicher Art (Schuss-, Hieb-, Schlag-,Stich-, Wurfwaffen, Sportgeräte, Werkzeuge) für eine Straftat ist strafbar.