Strafprozessordnung (StPO)

    • Offizieller Beitrag

    Strafprozessordnung (STPO)

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    §1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

    Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.


    §2 Verbindung und Trennung von Strafsachen

    Straftaten, welche im Zuge eines Tathergangs begangen werden, werden als ein Fall aufgefasst und müssen zwingend verbunden werden.Straftaten, welche im Zuge einer Abhandlung eines Falles begangen werden, können in der Anklageschrift ergänzt werden oder neu verhandelt werden.


    §3 Zuständigkeit

    1. Alle Verhandlungen finden vor dem zuständigen Gericht statt.

    2. Im Ermittlungsverfahren kann das LSPD die Staatsanwaltschaft bei Fragen und Unklarheiten hinzuziehen, auch wenn die Bearbeitung hauptsächlich beim LSPD liegt.

    3. Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss der Ermittlungen darüber zu entscheiden, ob bei Gericht ein Antrag auf die Eröffnung eines Verfahrens gestellt wird.

    4. Der zuständige Richter entscheidet dann über die Eröffnung des Verfahrens

    5. Für den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist eine schriftliche Anklageschrift zwingend erforderlich.


    §4 Befangenheit

    Ein Amtsträger des DOJ oder LSPD kann von einem Fall ausgeschlossen werden,

    1. wenn er selbst beteiligt ist;

    2. wenn er mit dem Angeklagten verwandt ist;

    3. wenn er in einem bestimmten Verhältnis zum Täter oder Opfers steht;

    4. Eine im Nachhinein erfolgter Antrag auf Befangenheit kann zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen.

    5. Bei einem Antrag auf Befangenheit ist dies beim Obersten Richter oder beim DOJ zu beantragen.


    §5 Ablehnung eines Richters

    Sollte bereits vor einer Gerichtsverhandlung einer der unter §4 aufgeführten Punkte festgestellt werden, so wird der Richter ausgetauscht.


    §6 Ablehnungszeitpunkt und Verfahren

    Die Befangenheit und daraus resultierende Ablehnung eines Beteiligten kann jederzeit und auch nach Vollendung des Verfahrens erfolgen. Für eine Ablehnung muss ein vorgesehener Antrag bei einem unabhängigen Richter eingereicht werden, der diesen prüfen und genehmigen muss. Nach Vollendung eines Verfahrens kann das Verfahren aufgrund einer Ablehnung neu verhandelt werden. Hierbei gibt es keine Verjährungsfrist.


    §7 Aktenführung

    Jeder Fall muss als Akte protokolliert werden.

    Sollte keine Akte innerhalb von einer Woche nach der Tat vorliegen, so kann das Verfahren eingestellt werden. Eine Verzögerung kann mit ausreichender Begründung mündlich einem Mitarbeiter des Department of Justice vorgelegt werden.


    In der Akte muss,

    1. der Tathergang, Tatzeitpunkt

    2. die beteiligten Beamten, Zeugen und Täter;

    3. die Ergebnisse der Durchsuchung


    4. alle Beschlagnahmungen erkennbar sein.


    §8 Kommunikation im Verfahren

    Die Kommunikation während eines Verfahrens muss schriftlich erfolgen. Jede Fall relevante Kommunikation muss schriftlich dem Gericht, dem Anwalt der Gegenseite und dem Archiv vorliegen.Eine mündliche Kommunikation ist nur mit der Nennung eines Zeugens gültig und es muss den oben genannten Personen die Existenz mitgeteilt werden. Sollte gegen dieses Gesetz verstoßen werden, so wird diese Kommunikation nicht vor Gericht zugelassen.


    §9 Sachverhaltsaufklärung

    Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie umgehend dem LSPD eine weitere Ermittlung zu melden.


    §10 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung

    Jeder, der an einem Fall beteiligt ist, hat das Recht von einem Richter angehört zu werden. Auch bei einer außergerichtlichen Einigung hat jeder das Recht seinen Standpunkt zu vertreten. Sollte gegen diesen Punkt verstoßen werden, führt dies zur Einstellung des Verfahrens.Die Beweislast hierfür muss eindeutig sein.


    §11 Bekanntmachung

    Jede öffentliche Klage und jedes öffentliche Verfahren wird durch einen Mitarbeiter des Department of Justice veröffentlicht. An einer Gerichtsverhandlung darf jeder teilnehmen, sofern er sich angemessen verhält und es sich um ein öffentliches Verfahren handelt. Die Mitarbeiter des Department of Justice verkünden öffentlich das Ende eines öffentlichen Verfahrens, in dem sie das Urteil und die dazugehörige Begründung im Archiv frei zugänglich machen. Jeder Bürger hat das Recht, abgeschlossene und veröffentlichte Verfahren im Archiv einzusehen. Eine Veröffentlichung in der Presse muss in Absprache aller Beteiligten erfolgen.


    §12 Belehrung

    Wenn ein Täter eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, muss die Polizei ihn darüber belehren.Bei einer Festnahme oder Untersuchung, ist die Polizei dazu verpflichtet, den Bürger über seine Rechte aufzuklären.Sollte dies nicht möglich sein oder wurde vergessen, ist die Justiz darüber direkt in Kenntnis zu setzen. Sollte die Person nicht über seine Rechte belehrt worden, oder die Miranda-Warnung nicht bis zur ersten abschließbaren Gebäudetür ausgesprochen, so kommt das dem Täter zugunsten.Vor der Vernehmung werden die Zeugen vereidigt die Wahrheit zu sagen und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt.


    §13 Verfahren bei Zustellung

    Eine Vorladung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Dafür muss der Zeuge in einem ausreichenden Zeitraum vor Beginn des Verfahrens informiert und über seine Rechte aufgeklärt werden. Ein Zeuge hat das Recht, dem Gericht seine Aussage schriftlich und anonym vorzulegen. Dabei muss er seine Worte wählen und mit einer Unterschrift beglaubigen, dass diese Aussage unter Eid der Wahrheit entspricht. Sollte ein Zeuge einer Ladung nicht folgen, wird er zur Fahndung ausgeschrieben siehe STGB § 69 Missachtung gerichtlichen Vorladungen.


    §14 Rechte und Pflichten von Zeugen

    Jeder Zeuge hat das Recht auf,

    1. einen Anwalt

    2. eine Beteiligung an einem Verfahren

    3. eine richterliche Anhörung

    4. eine anonyme sowie schriftliche Aussage

    5. eine Verweigerung der Aussage gemäß §14d


    §14a Jeder Zeuge hat die Pflicht,

    1. an einem Gerichtsverfahren teilzunehmen

    2. die Wahrheit zu sagen

    3. auf alle Fragen zu antworten

    4. nicht gegen die Gerichtsordnung zu verstoßen

    5. einer gerichtlichen Vorladung nachzukommen.


    §14b Vernehmung

    Die Vorladung zu einem Gerichtsverfahren ist gleichzeitig auch die Vorladung zu einer Aussage unter Eid, sofern der Wunsch besteht. Eine Vernehmung kann unter Eid geschehen, kann jedoch auch ohne Eid durchgeführt werden. Bei einer Vernehmung darf kein Anwalt hinzugezogen werden.


    §14c Aussage unter Eid

    Im Falle einer Aussage unter Eid muss die Eidesformel verlesen werden und der Zeuge über seine Rechte und Pflichten informiert werden.Der Zeuge darf einen eigenständigen Anwalt hinzuziehen. Ebenfalls muss der Anwalt der Gegenseite dabei sein und darf in die Aussage eingreifen. Eine Aussage unter Eid ist als Beweismittel vor Gericht gültig. Der Zeuge muss in jedem Falle die Wahrheit sagen und darf eine Aussage unter Eid nicht ablehnen.


    §14d Zeugnisverweigerungsrecht

    Zur Verweigerung des Zeugnisses ist berechtigt:

    • der Beschuldigte, wenn er sich selbst mit der Aussage in einer Straftat belasten würde
    • Der/Die Ehegatte/in und Verlobte/r bzw. die in einer Lebenspartnerschaft äquivalente Person
    • Geistliche über das, was ihnen in Ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurde
    • Rechtsanwälte, Ärzte über das, was Ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut wurde oder bekannt geworden ist

    §15 Meineid

    Als Meineid bezeichnet man eine nicht wahrheitsgemäße Aussage unter Eid. Jeder Meineid wird geahndet und nach dem StGB bestraft.


    §16 Eidesformel

    Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:

    "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"

    und der Zeuge hierauf die Worte spricht:

    "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe". Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:

    "Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts

    verschwiegen haben"

    und der Zeuge hierauf die Worte spricht:

    "Ich schwöre es".


    §17 Recht zur Eidesverweigerung

    Auf Wunsch des Zeugens ist die Befragung unter Eid zu beenden, sofern der fragende Beamte oder Anwalt gegen die Gesetze verstößt, spekuliert oder bedrängt. Alles bereits Gesagte darf jedoch vor Gericht verwendet werden und ist in keiner Weise ungültig.


    §18 Sachverständige

    Komplizierte und spezielle Sachverhalte können dem Gericht durch Sachverständige erläutert oder zur Prüfung von Thesen verwendet werden. Als Sachverständiger bezeichnet man Fachpersonal, welches ein fachspezifisches Wissen besitzt und eine Ausbildung in diesem Bereich besitzt. Sachverständige sind beispielsweise Mediziner oder Mechaniker etc.


    §19 Auswahl des Sachverständigen

    Sachverständige werden als normale Zeugen aufgerufen, die eben nur detaillierter auf die Fragen antworten müssen. Hierbei gelten dieselben Rechte und Pflichten wie bei normalen Zeugen.


    §20 Ablehnung des Sachverständigen

    Ein Sachverständiger kann als ein solcher abgelehnt werden, wenn er öffentlich über das Verfahren spricht und somit eine Gefahr für die Beeinflussung von Zeugen von ihm ausgeht.Ebenso muss er auf Nachfrage ein Arbeitszeugnis vorlegen und darf abgelehnt werden, sofern ein ausreichender Verdacht besteht, dass der Sachverständige einen Meineid begeht.


    §21 Ermittlungsmaßnahmen

    Als Ermittlungsmaßnahmen werden alle Maßnahmen verstanden, die zur Klärung eines Sachverhaltes dienen. Diese werden hauptsächlich durch Beamte des Los Santos Police Department durchgeführt, können jedoch auch von Staatsanwälten durchgeführt werden.


    §22 Herausgabepflicht

    Sofern eine Person Gegenstände oder Dokumente besitzt, welche für die Klärung eines Falles wichtig sind, so muss er diese den Exekutivbeamten aushändigen.Er darf keinerlei Beweise unterschlagen oder vernichten.


    §23 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen

    Jeder Beamte darf nach Genehmigung durch einen Richter, wenn keiner verfügbar ist, durch einen Staatsanwalt, Fahrzeuge, Dokumente sowie sonstige Gegenstände, Beschlagnahmen und Sicherstellen. Sobald Gegenstände in eine Straftat verwickelt waren, dürfen diese auch ohne Erlaubnis des Department of Justice von Beamten des Los Santos Police Departments sichergestellt werden.Die maximale Verwahrungsdauer beträgt 14 Tage.


    §24 Beschlagnahmungsverbot

    Für Gegenstände, welche das Überleben sicherstellen, besteht ein allgemeines Beschlagnahmungsverbot. Gegenstände, die essentiell für das Überleben sind, sind Wohnungen bzw. sonstige bewohnbare Gebäude, Nahrung sowie Trinkwasser. Ein Richter kann bestimmte Gegenstände mit einem Beschlagnahmungsverbot auszeichnen. Dabei dürfen diese in keinem Fall beschlagnahmt werden.


    §25 Durchsuchungen

    Bei Verdächtigen kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume, sowie seiner Person und seinem Eigentum, sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch zur möglichen Auffindung von Beweismitteln angeordnet werden. Eine Durchsuchung von Räumlichkeiten muss zwingend von einem Richter, in Ausnahmefällen von einem Staatsanwalt schriftlich genehmigt oder in Auftrag gegeben werden. Bei einem ausgestellten Durchsuchungsbeschluss dürfen die Räume sowie die Besitztümer durchsucht werden. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ist die Polizei dazu berechtigt, mit Erlaubnis des Halters oder sofern ein hinreichender Verdacht besteht, sowohl das Fahrzeug an sich, als auch den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt zu überprüfen. Wer verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, darf auch ohne richterliche Anordnung durchsucht werden, wenn zu vermuten ist, dass durch die Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden können.

    Eine Person oder ein Fahrzeug dürfen durchsucht werden, wenn

    1. eine Festnahme vorliegt;

    2. das LSPD oder DOJ einen begründeten Verdacht hat;

    3. jemand vor der Polizei flüchtet;

    4. ein Haftbefehl vorliegt;

    5. ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt.


    §26 Haftbefehl

    Der Haftbefehl muss Richter unterzeichnet und beglaubigt werden.

    Ein Haftbefehl muss formgemäß schriftlich erstellt werden.

    In einem Haftbefehl sind anzuführen

    1. Die beschuldigte Person.

    2. Die Tat, die dieser zur Last gelegt wird.

    3. Eine Unterschrift vom zuständigen Richter.


    §27 Untersuchungshaft

    Die Zeit, die ein Beschuldigter in Untersuchungshaft/ Präventivhaft verbringt, kann vom endgültigen Strafmaß abgezogen werden. Die Haftdauer der Untersuchungshaft beträgt 60 Hafteinheiten, kann aber von der Richterschaft auf maximal 120 Einheiten verlängert werden. Wenn ein Staatsanwalt die Ermittlung aufnimmt, kann dieser den Beschuldigten in Untersuchungshaft belassen, ohne dass die Untersuchungshaft 60 bis 120 Einheiten beträgt. Die Zeit der Untersuchungshaft oder Präventivhaft beginnt ab dem Eintreten in die Zelle. Während der Tatverdächtige mit seinem Anwalt in der Untersuchungshaft redet, kann diese Zeit an die Untersuchungshaft angerechnet werden.


    §28 Pfändung

    Das Department of Justice und das Los Santos Police Department sind in der Lage, Gegenstände und Fahrzeuge zu pfänden. Der Sachwert der gepfändeten Gegenstände wird vom Department of Justice festgelegt. Wird ein Gegenstand nach 7 Tagen nicht ausgelöst, so wird der Gegenstand einbehalten.


    §29 Einsicht der Akten

    Im Zuge der Ermittlungen kann das Department of Justice mittels Antrag die Akteneinsicht bei jeder Behörde erwirken. Dabei müssen dann alle Akten ausgehändigt werden. Akten, die durch einen legalen Beschluss erwirkt wurden, sind in allen Fällen als Beweismittel vor Gericht zulässig.


    §30 Entbindung der Schweigepflicht

    Jeder Mediziner, Geistliche oder Anwalt unterliegt einer Schweigepflicht. Durch einen richterlichen Beschluss kann diese Schweigepflicht aufgehoben werden und die Person muss als Zeuge vor Gericht aussagen.


    §31 Einsicht in die Kontoaktivitäten

    Im Zuge jeder Ermittlung darf das Department of Justice die Konten und die Kontoaktivität der Beteiligten einsehen und diese vor Gericht verwenden.Ein Konto darf auch vom Department of Justice auf Eis gelegt oder gepfändet werden.


    §32 Verhaftung und vorläufige Festnahme

    Im direkten Zusammenhang einer Straftat oder bei einem dringenden Tatverdacht darf das Los Santos Police Department Verdächtige vorläufig festnehmen und einen Haftrichter vorstellen oder nach einer Identitätsfeststellung auf Kaution freilassen. Ein Richter kann begründet die Festnahme eines Täters anordnen.


    §33 Haftgründe

    Die Haftgründe müssen plausibel und im Zusammenhang einer bereits durchgeführten oder noch geplanten Straftat erfolgen. Die Paragraphen und der Verweis auf das entsprechende Gesetz sind mit Begründung darzulegen.


    §34 Miranda Warnung

    Eine nicht ausgesprochene Miranda-Warnung zählt als Verfahrensfehler. Die Miranda-Warnung ist eine Pflichtmaßnahme bei einer Festnahme. Die Miranda-Warnung kann jederzeit ausgesprochen werden, muss aber bis spätestens zur ersten verschließbaren Gebäudetür erfolgen. Die zuständigen Miranda Rechte zählen als verstanden, wenn diese maximal zweimal vorgelesen wurden. Diese müssen in Anwesenheit von Zeugen ausgesprochen werden.

    Die Miranda-Warnung lautet wie folgt und muss so wiedergegeben werden:

    “Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Sollte sich kein Anwalt im Staate befinden, müssen Sie sich selber verteidigen. Haben Sie ihre Rechte verstanden?”


    §35 Recht des Beschuldigten auf einen Verteidiger

    Jeder am Verfahren beteiligte Zivilist hat das Recht auf einen Anwalt.


    Am Verfahren beteiligte Anwälte werden primär diesen Zivilisten zur Verfügung gestellt, jedoch besteht die Möglichkeit auf einen unabhängigen Dritten. Dieser darf jedoch nur bei einer Aussage unter Eid hinzugezogen werden und darf sonst nicht weiter in das Verfahren eingreifen. Jeder Beschuldigte bekommt seinen Anwalt oder einen Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt. Er selbst kann aber auf den rechtlichen Beistand verzichten und sich selbst verteidigen.


    §36 Klageerhebung

    Bei einer ausreichenden Beweislast muss eine Klageschrift verfasst werden. Ohne diese Klageschrift kommt es zu keinem Verfahren. Diese Klage muss dann vor einem Richter diskutiert werden und dieser entscheidet über die Eröffnung einer Hauptverhandlung.


    §37 Einreichen der Klage

    Jede Klage muss schriftlich eingereicht werden. Der verhandelnde Richter wird dann durch die Leitung des Department of Justice dem Fall zugewiesen.


    §38 Anhörung
    Nach der Einreichung der Klage wird diese im Rahmen einer Anhörung diskutiert. Dabei treten Verteidiger und Staatsanwalt gegeneinander an und legen die ersten Beweise dar. Ein Richter entscheidet dann über die Ablehnung der Anklage oder eröffnet eine Hauptverhandlung.


    §39 Benachrichtigung von Angehörigen

    Sobald eine Person im Gefängnis verletzt wird oder im Zuge einer Verhandlung, sind die Notfallkontakte zu informieren. Auch bei einer Festnahme hat der Täter einen Anruf an seine Angehörigen frei.


    §40 Verschiebung eines Verfahrens

    Sollten kurzfristig neue Beweise vorliegen, welche nicht an dem festgelegten Gerichtstermin vorgetragen werden können, darf ein Verfahren verschoben werden. Ebenso ist bei einem kurzfristigen Ausfall einer der Anwälte das Verfahren automatisch zu verschieben.


    §41 Hauptverhandlung

    Im Rahmen einer Hauptverhandlung wird ein Gerichtstermin festgelegt, an dem alle Beteiligten erscheinen müssen. Der Richter leitet diese Verhandlung und fällt nach Anhörung aller ein Urteil im Namen des Volkes. Die Verhandlung ist festzuhalten und dem Archiv beizulegen. Während der Ermittlung kann jedoch ein Vergleich geschlossen werden. Eine Revision des Urteils ist anschließend möglich.


    §42 Prüfung Anklageschrift

    Vor jeder Anhörung und jedem Verhandlungstag ist die Anklageschrift auf Veränderungen und Fehler zu prüfen. Fehler in dieser führen automatisch zum Ende des Verfahrens.


    §43 Zeugenliste

    Spätestens zwei Stunden vor Verhandlungsbeginn ist die aktuelle Zeugenliste bei Gericht einzureichen. Diese Zeugen müssen dann der Verhandlung beiwohnen. Kurzzeitige Veränderungen der Zeugenliste müssen beantragt werden.


    §44 Beweisliste

    Spätestens zwei Stunden vor Verhandlungsbeginn ist die aktuelle Beweisliste bei Gericht einzureichen. Diese Beweise müssen im Zuge der Verhandlung verwendet und berücksichtigt werden. Kurzzeitige Veränderungen der Beweisliste dürfen jederzeit vorgenommen werden.


    §45 Eröffnung des Verfahrens

    Der Richter eröffnet das Verfahren und der Kläger verliest die Anklageschrift.


    §46 Beweissichtung

    Nach der Eröffnung des Verfahrens werden die Beweise dem Gericht vorgelegt und diskutiert. Dabei können Beweise durch einen Richter abgelehnt oder für Nichtig erklärt werden, sofern diese illegal beschafft wurden.


    §47 Anhörung der Zeugen

    An die Beweissichtung schließt sich die Anhörung der Zeugen an. Dabei werden abwechselnd Zeugen der Anwälte befragt. Zeugen dürfen auch mehrmals befragt werden.


    §48 Anonyme Zeugen

    Einreichungen von anonymen Zeugenaussagen erhalten nur der Richter und die Anwälte. Vor Gericht werden diese nicht verlesen. Einwände werden leise vor dem Richtertisch besprochen. Jede anonyme Einreichung zählt in das Verfahren und muss berücksichtigt werden.


    §49 Urteilsfindung

    Nach Anhörung des Schlussplädoyers fällt der Richter in einer max. 90 Minuten Pause das Urteil, welches sich im Rahmen der Maximalstrafe befinden muss. Anschließend wird das Urteil im Plenum verkündet.


    §50 Urteil

    Das Urteil in einer Verhandlung mündlich, muss aber bei Abwesenheit des Angeklagten schriftlich erfolgen und Ihm binnen 24 Stunden zugestellt werden. Das Urteil muss die wirkenden Paragraphen des Gesetzes, das Strafmaß, den Namen des Beschuldigten und die Begründung beinhalten.


    §51 Urteilsbegründung

    Jedes Urteil muss ausreichend begründet werden. Die Begründung dient gleichzeitig als moralische Darstellung der Werte des Staates. Die Urteilsbegründung ist dem Plenum vorzutragen und in dem Archiv zu ergänzen.


    §52 Berufung

    Nach Urteilsverkündung haben beide Seiten 3 Tage Zeit in Berufung zu gehen. Eine neue Gerichtsverhandlung wird nur bei gebotener Notwendigkeit einberufen. Der Berufungsantrag wird von einer höheren Instanz bearbeitet. Bei einer Berufung können sowohl durch den Verteidiger als auch durch die Staatsanwaltschaft neue Tatsachen und Beweise eingebracht werden. Das Urteil aus der ersten Instanz ist bis zum Abschluss der Prüfung der Berufung rechtswirksam.


    § 53 Revision

    Bei der Revision wird das Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft. Eine Gerichtsverhandlung findet in der Regel nicht mehr statt. Es wird untersucht, ob das Urteil ohne verfahrensrechtlich relevante Fehler zustande kam und das materielle Recht richtig angewandt wurde. Die Zuständigkeit obliegt nur dem Director of Justice. Das Urteil aus der ersten Instanz ist bis zum Abschluss der Prüfung der Revision rechtswirksam.


    §54 Instanzen

    Es gibt 2 Instanzen. Das bedeutet, dass 1 mal Berufung eingelegt werden kann. Die 2. Instanz wird durch den Obersten Richter oder den Director of Justice geführt und stellt demnach die höchste Instanz dar.


    §55 Beschwerde

    Während eines Gerichtsverfahren darf sich über den Richter beschwert werden. Dabei prüft ein Leiter der Justiz diesen Vorwurf und pausiert das Verfahren.


    §56 Prüfung des Verfahrens

    Die Leitung des Department of Justice muss nach Vorliegen eines Antrages ein Verfahren mittels Aufzeichnungen des Archives prüfen und gegebenenfalls das Verfahren neu verhandeln.


    §57 Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils

    Sollte nach einer unbestimmten Zeit ein Verfahrensfehler festgestellt werden, dann wird das Verfahren automatisch überprüft und in 2.Instanz neu verhandelt.Sollte ein Fehler in 2. Instanz festgestellt werden, wird das Verfahren, wenn notwendig, neu verhandelt.


    §58 Dauer der Freiheitsstrafe

    Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz keine lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 3 Stunden (180 HE). Eine Hafteinheit beträgt 1 Minute.


    §59 Geldstrafe

    Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist. Neben der Freiheitsstrafe kann immer ein Bußgeld erhoben werden.


    §60 Ersatzfreiheitsstrafe

    Sollte der Beschuldigte das Bußgeld nicht bezahlen können, so wird es auf die Haftstrafe angerechnet. 1000$ Geldstrafe ergeben eine Hafteinheit.


    §61 Täter-Opfer-Ausgleich

    Als Täter-Opfer-Ausgleich bezeichnet man eine Form der außergerichtlichen Einigung, bei der sich Täter und Opfer auf eine Ausgleichssumme einigen und somit die Klage zurückgezogen wird. Der Täter-Opfer-Ausgleich bezieht sich nur auf zivilrechtliche Verfahren, wobei jeweils pro Partei ein Anwalt zuständig ist. Ein Richter muss einer solchen Vereinbarung zustimmen.


    §62 Strafaussetzung

    Im Falle einer minderschweren Tat kann einem Verurteilten die Strafe auf verschiedene Formen unter Auflagen erlassen werden. Ein Verstoß gegen die Auflagen führt zu einer erneuten Verurteilung.


    §63 Auflagen

    Auflagen sind die Richtlinien im Falle einer Strafaussetzung. In den Auflagen werden die Bedingungen genau definiert, welche der Verurteilte erfüllen muss, damit die Strafaussetzung vollzogen wird.


    §64 Bewährung

    Als Bewährung bezeichnet man eine Art der Strafaussetzung, bei welcher dem Verurteilten unter Auflagen die Strafe erlassen wird. Die Bewährungsauflagen müssen eine in der Bewährung genau definierte Zeit überdauern. Die Zeit wird durch den Bewährungsrichter bestimmt.


    §65 Verjährung

    Die Verjährungsfrist beträgt für Straftaten 4 Wochen.

    Die Verjährungsfrist beträgt für schwere Verbrechen und Kapitalverbrechen 8 Wochen.

    Die Straftatbestände Mord und Totschlag verjähren nicht.

    Verurteilungen dürfen nach 2 Monaten sozial konformen Lebens nicht mehr negativ ausgelegt werden, entsprechende Akten sind dann zu löschen. Die erneute Straffälligkeit hat eine aufschiebende Wirkung.


    §67 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

    Wird bei einem Täter durch Fachpersonal eine seelische oder psychische Störung festgestellt, dann wirkt sich dies mindernd oder gar entlastend auf einen Fall aus. Es muss in einem solchen Falle eine Bescheinigung erbracht werden.


    §68 Kaution

    Wird der Angeklagte nach einer Untersuchungshaft bis zur Gerichtsverhandlung freigelassen, so wird eine Kaution abhängig von dem vorgeworfenen Straftatbestand erhoben. Diese wird zurückgezahlt, wenn der Angeklagte vor Gericht erscheint. Sollte es der Fall sein, dass die Kaution nicht beglichen werden kann, auch nicht von einem Bekannten des Täters, wird ein Wertgegenstand des Täters gepfändet. Besitzt der Täter keinerlei Eigentum, erhält der Täter die Möglichkeit, die Kaution bis zum Tag der Gerichtsverhandlung beim Police Department nachzuzahlen, ansonsten wird ihm die Kaution als Freiheitsstrafe zur Strafe addiert.


    §69 Kurzverfahren

    1. In Fällen, deren öffentliches Interesse als gering einzuschätzen ist, kann ein Mitarbeiter des DOJ ab Rang Staatsanwalt einen Deal in Betracht ziehen. Hierbei handelt der jeweilige Mitarbeiter im Austausch gegen ein Geständnis des Beschuldigten oder im Austausch sachdienlicher Hinweise ein Strafmaß mit ihm oder dessen Rechtsvertreter aus.

    2. Die angebotene Strafe muss zwingend ein dem Rechtsgedanken getreues Maß annehmen: es darf die zur Last gelegten Straftaten nicht beleidigen und auch darf es nicht das Höchstmaß sein.

    3. Ein solches Angebot ist immer niedriger als das Strafmaß, welches durch eine Verurteilung in einer ordentlichen Verhandlung zu erwarten wäre.

    4. Bei der Aushandlung des Strafmaßes ist der Mitarbeiter in seiner Entscheidung frei.

    5. Sind beide Seiten mit dem getroffenen Handeln einverstanden, so wird nach dem 4 Augen Prinzip der Deal vereinbart.

    6. Das 4-Augen-Prinzip darf durch jeden weiteren Mitarbeiter der DOJ oder eines an der Verhaftung unbeteiligten Mitarbeiter des SAPD als zweite Person bezeugt werden.

    7. Jede Vereinbarung, die auf diesem Wege festgehalten wird, ist im weiteren Verlauf unbestreitbar. Ein Berufungs- oder Revisionsrecht besteht nicht.

    8. Innerhalb dieser Verfahrensweise ist es erlaubt Haft und/oder Geldstrafen anzubieten, beides kann auch als einzige Strafe auftreten.

    9. Es können so sämtliche Tatvorwürfe abgehandelt werden

    10. Zur Anwendung des Kurzverfahren muss mind. eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    a) Geständnis

    b) sachdienliche Hinweise


    §70 Schnellprozess

    Ein Schnellprozess kann bei einem Richter beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für ein Kurzverfahren nicht gegeben sind oder das öffentliche Interesse zu groß ist. Im Rahmen des Schnell Prozesses hat der Beschuldigte keinen Anspruch auf Berufung oder Revision. Voraussetzungen für einen Schnellprozess sind die eindeutige Beweislage, die Anwesenheit des Beschuldigten, der Zeugen und der Geschädigten.


    §71 Berufsverbot

    Im Zuge einer Ermittlung oder eines Urteils kann ein Berufsverbot oder eine Einschränkung der Berufstätigkeit ausgesprochen werden.


    §72 Anwaltslizenz

    Nur Personen mit gültiger Anwaltslizenz dürfen als Rechtsbeistand agieren. Die Anwaltslizenz wird vom DOJ, nach Bestehen einer Prüfung, ausgestellt. Grundvoraussetzung für den Erwerb einer Anwaltslizenz ist eine MPU sowie ein Führungszeugnis ohne Einträge. Die Anwaltslizenz ist zeitlich nicht befristet.

    Die Anwaltslizenz kann durch das DOJ entzogen werden,wenn

    1. eine im Strafregister hinterlegte Straftat begangen hat,

    2. unbefugt gegen die anwaltliche Schweigepflicht verstoßen hat,

    3. gegen die Anwaltsethik (Verhaltenskodex gegenüber Mandanten, Behörden und öffentlichem Auftreten) verstoßen hat.


    §73 Pflichtverteidiger

    Jeder Anwalt kann sich als Pflichtverteidiger eintragen lassen. Hierbei erfüllt er pro bono Fälle und bekommt eine monatliche Summe durch den Staat bezahlt.


    §74 Terroristische Vereinigung

    Eine Vereinigung, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet sind,

    1.1 Mord, Totschlag oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen,

    1.2 Straftaten gegen die persönliche Freiheit oder Kriegsverbrechen zu begehen. Eine terroristische Vereinigung muss durch einen Beschluss vom Department of Justice als solche deklariert werden. Im Beschluss müssen alle Mitglieder der terroristischen Vereinigung aufgelistet werden.


    §75 Kriminelle Vereinigung

    Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter Zusammenschluss von mehr als fünf Personen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Eine kriminelle Vereinigung muss durch einen Beschluss vom Department of Justice als solche deklariert werden. Im Beschluss müssen alle Mitglieder der kriminellen Vereinigung aufgelistet werden.


    §76 Sperrzone

    Als Sperrzone werden militärische Gebiete, von dem Police Department oder dem Department of Justice aufgerufene Gebiete und Gefängnisse bezeichnet. Sperrzonen dürfen nur von Mitarbeitern des Staates zu Dienstzwecken betreten werden. Mitarbeiter des Medical Departments dürfen nur mit Antrag zur Ausübung ihrer Dienste Sperrzonen betreten. Anträge werden vom Department of Justice oder vom ranghöchsten Vertreter des Police Departments erteilt. Dies kann mündlich erfolgen.

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