Beiträge von Nadine | Lex

    Steuergesetz (SteuerG)

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    §1 Steuerpflicht

    Jeder Inhaber eines Unternehmens ist steuerpflichtig.

    Die Steuern ergeben sich aus den Einnahmen des jeweiligen Unternehmens

    Unternehmer haben einen Steuerfreibetrag bis 15000$.


    §2 Fahrzeugsteuern

    Jeder Besitzer eines Fahrzeuges ist verpflichtet Steuern zu bezahlen, diese werden automatisch eingezogen.


    §3 Erbschaftsteuer

    Bei einem beglaubigten Testament tritt die Erbschaftssteuer in Kraft

    Wenn die Erbschaft (inkl. Wertgegenstände) höher ist als § 600.000, werden 15 % des darüber liegenden Wertes als Steuern gezählt.


    §4 Steuerhinterziehung

    Bestraft wird wer,

    - den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

    - die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

    - in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

    Wirtschaftsrecht (WR)

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    §1 Vertrag

    Verträge kommen durch die Abgabe von mindestens zwei Willenserklärungen zustande, die inhaltlich übereinstimmen und mit Bezug aufeinander abgegeben wurden.


    Wer einen Vertrag abschließt, äußert damit freiwillig seinen Willen, sich zur Erfüllung von individuell bestimmbaren Vertragsinhalten zu verpflichten. Jeder Mensch hat das Recht, im Rahmen der Gesetze seine Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten


    §2 Vertragsabschluss

    Ein Vertragsabschluss ist auch formlos möglich, das heißt, ein Vertrag kann schriftlich oder mündlich zustande kommen.


    Ein Vertrag muss folgendes enthalten:

    2.1. Vertragsparteien

    2.2. die Dienstleistung, sowie Gegenleistung

    2.3. Regelungen der Vertragsdauer und ggf. Kündigungsfristen

    2.4. sonstige Haftungsausschlüsse


    Mit der Unterschrift der vertretenden Parteien oder der mündlichen Zusage tritt der Vertrag in Kraft.


    Bei einem mündlich geschlossenen Vertrag muss mindestens ein Zeuge oder Beweis vorliegen, damit dieser gültig ist.


    §3 Gültigkeit von Verträgen

    Durch den Vertrag wird der Dienstleister einer Sache verpflichtet, dem Abnehmer die Dienstleistung frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen.

    Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Dienstleister den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Dienstleistung anzunehmen.


    Andauernde Verträge, welche eine genau definierte Laufzeit haben, sind bis zum Ende der definierten Laufzeit gültig.


    Permanente Verträge, welche eine definierte Laufzeit mit anschließender automatischer Verlängerung haben, sind solange gültig, bis eine Partei das Vertragsende gemäß der Kündigungsvoraussetzungen und Kündigungsfrist einleitet.


    §4 Vertragsbruch

    Ein Vertragsbruch liegt vor, sobald eine der betroffenen Parteien gegen die beschlossenen Abmachungen, welche durch den Vertragsabschluss akzeptiert worden sind, verstößt.


    Ein Vertragsbruch stellt in allen Fällen das Ende des Vertrages dar.Die Folgen eines Vertragsbruchs können bei Abschluss des Vertrages geregelt werden.


    Eindeutige Gründe, wann ein Vertragsbruch vorliegt, sind das hiermit abgeschlossene Rechtsgeschäft darf weder gegen geltendes Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen oder gesetzlichen Verboten entsprechen.


    §5 Vertragsende

    Ein Vertrag endet mit einer Kündigung, dem nicht gerecht werden der Leistungen, Unwirksamkeit des Vertrages oder mit dem Ablauf der zeitlichen Gültigkeit.


    Das Vertragsende kann durch eine der betroffenen Parteien eingefordert werden und dem muss nachgekommen werden. Dabei muss der im Vertrag besprochene Rahmen stets eingehalten werden.


    Ein Vertrag kann durch das Government sowie das Department of Justice für unwirksam erklärt werden.


    §6 Gewerbe

    Ein Gewerbe ist ein eingetragenes Unternehmen mit einem gültigen Gewerbeschein.


    Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird, ist ein Gewerbe.


    Die Tätigkeit, der im Rahmen des Gewerbebetriebs nachgegangen wird, muss von einer Planmäßigkeit und gewissen Dauerhaftigkeit gekennzeichnet sein. Dies bedeutet, dass bloß gelegentliche oder gar einmalige Tätigkeiten nicht vom Gewerbebegriff erfasst werden.


    Für den Unternehmer besteht Lohnzahlungspflicht, d. h. er ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine Vergütung zu zahlen.


    Der Unternehmer ist verpflichtet, einmal pro Woche eine Einkommenssteuererklärung zu machen, aus dieser ergibt sich dann wie viel Steuern gezahlt werden müssen.


    §7 Gewerbeschein

    Jeder selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes muss eine staatliche Erlaubnis besitzen.


    Ein Gewerbeschein muss beim Government of Los Santos beantragt werden. Die Kosten eines Gewerbescheins betragen 80.000$. (Dieser ist nicht auf andere Personen übertragbar)


    Ohne einen Gewerbeschein darf ein Unternehmen nicht praktizieren bzw. Einnahmen erzielen, dies wird mit einer Geldstrafe geahndet

    Die Gültigkeit eines Gewerbescheins ist zeitlich unbegrenzt, kann jedoch durch §10 erlöschen.


    §8 Voraussetzung eines Gewerbes

    Die Voraussetzungen für einen Gewerbeschein sind folgende:


    8.1. Es muss ein Inhaber existieren, welcher weder Leiter einer Staatsfraktion noch eine fiktiv existierende Person ist.

    8.2. Es muss ein genauer Standort definiert sein, an dem das Gewerbe ansässig ist.

    8.3. Das Unternehmen muss in der Lage sein, Steuern zu begleichen.

    8.4. Das Unternehmen muss ein System besitzen, mit dem die Staatsbehörden die Kontoaktivitäten nachvollziehen können.

    8.5. Eine Mitarbeiterliste muss dem Department of Justice vorliegen und stets aktuell gehalten werden.

    8.6. Das Gewerbe muss in der Lage sein, den Gewerbeschein Kosten zu begleichen.

    8.7. Der Inhaber benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis, dieses muss er dem Government vorlegen.


    §9 Verlust des Gewerbescheins

    Bei folgenden Punkten kann der Gewerbeschein entzogen werden:

    9.1 Missachtung der Steuerzahlung

    9.2 Nachgehen anderer Geschäfte, als die angegebenen

    9.3 sonstige


    Nach Erlöschung des Gewerbescheines werden Konsequenzen durch das Government festgelegt.


    §10 Kartellverbot

    Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, werden mit einer Geldstrafe bestraft.


    §11 Existenzminimum

    Ein Unternehmen sowie eine Privatperson müssen in ihrer Existenz gesichert werden. Sobald ihre Existenz gefährdet ist, können Steuern als Schulden erlassen werden und später nachgereicht werden.


    §12 Insolvenz

    Fällt ein Gewerbe unter das Existenzminimum oder ist nicht mehr in der Lage, sich eigenständig zu erhalten, so ist es insolvent. - Dieses Unternehmen steht damit zum Verkauf oder wird geschlossen.


    Hat ein Gewerbe das Maximum an Schulden erreicht, ist es ebenfalls insolvent. Der Inhaber hat diese Schulden beim Government zu begleichen.

    Es besteht die Möglichkeit, das Unternehmen durch Investoren, staatlicher oder privater Art, zu erhalten.


    §13 Schulden

    Schulden bezeichnen offene und unbeglichene Rechnung, welche im Zuge durch Investitionen ohne verfügbares Eigenkapital erzeugt wurden oder durch geliehenes Kapital anderer erlangt wurden.


    §14 Übernahme

    Sollte eine Privatperson ein Gewerbe übernehmen, so muss ein Vertrag erfolgen. Diese muss einen Gewerbeschein beim Government beantragen.


    Eine Übernahme muss immer dem Government gemeldet werden.

    Der geschlossene Vertrag ist dem Government vorzulegen.


    §15 Staatliche Hilfen

    Der Staat sowie Fraktionen des Staates besitzen das Recht, sich Anteile an insolventen Firmen zu kaufen oder diese durch einen Kredit zu kräftigen.


    §16 Private Hilfen

    Private Personen sowie Gewerbe und Unternehmen besitzen das Recht, insolvente Firmen durch Kredite zu stützen.

    Tierschutzgesetz (TierSchG)

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    §1 Allgemeines Tierschutzgesetz

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.


    §2 Artgerechte Tierhaltung

    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

    muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

    darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.


    §3 Tierquälerei + Nötigung

    Wer vorsätzlich oder fahrlässig: ein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet.


    §4 Tötung eines Tieres

    Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder sonst aus niedrigen Beweggründen, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln ein Tier tötet, wird mit einer Freiheits- und Geldstrafe bestraft.

    Antikorruptionsgesetz (AkG)

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    §1 Allgemeines Antikorruptionsgesetz

    Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" werden Bestechlichkeit und Bestechung Straftatbestand. Die Ermittlungsbehörden können auch tätig werden, wenn kein Strafantrag vorliegt.


    §2 Anti-Korruptionsvertrag

    Angestellte staatlicher Fraktionen unterstehen einem Anti-Korruptionsvertrag. Dieser verhindert, dass dienstinterne Informationen an Zivilisten oder andere Fraktionen weitergegeben werden. Korruption ist in keinem Falle erlaubt.

    Einbezogen werden alle staatlichen Fraktionen, beispielsweise LSPD und LSMD.

    Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme, sowie Vorteilsgewährung durch einen Beamten ist strafbar.


    §3 Verletzung des Dienstgeheimnisses

    Verletzung des Dienstgeheimnisses sowie Geheimhaltungspflicht.

    Wem Dienstgeheimnisse anvertraut oder sonst bekannt geworden sind und diese dann unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet. Wird mit Freiheits- und Geldstrafe sowie mit der sofortige Dienstentlassung rechnen müssen.


    §4 Bestechung

    Der Strafbestand erstreckt sich auf das Fordern, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmen von Vorteilen, auch immaterieller Art. Wird mit einer Freiheits- und Geldstrafe sowie mit der sofortigen Dienstentlassung rechnen müssen.

    1. Das Bestechen eines Beamten oder eines Mitarbeiters einer staatlichen Fraktion wird Freiheits- und Geldstrafe geahndet.
    2. Sollte ein Beamter oder Mitarbeiter einer staatlichen Fraktion auf eine Bestechung eingehen, wird er mit einer Freiheits- und Geldstrafe sowie mit der sofortigen Dienstentlassung rechnen müssen.

    §5 Vorteilsannahme

    Ein Beamter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe und mit Geldstrafe bestraft.


    §6 Vorteilsgewährung

    Wer einem Beamten für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    §7 Amtsmissbrauch

    Wer sich im Zuge seines Amtes Vorteile verschafft oder sich daran bereichert, macht sich strafbar.


    §8 Veruntreuung von Staatsgeldern

    Wer aufgrund seiner Stellung im Amt sich oder anderen Staatsgelder unberechtigt zur Verfügung stellt, wird mit einer Geld- und Freiheitsstrafe geahndet und mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt entlassen.

    Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

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    § 1 Allgemeines Betäubungsmittelgesetz

    Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in §2 aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.

    Das LSPD wird ermächtigt in dringenden Fällen zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Betäubungsmittel Verkehrs, ohne Zustimmung des DOJ’s. Stoffe und Zubereitungen, die nicht Arzneimittel sind, wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit einzuziehen.


    §2 Illegale Substanzen

    Im Sinne dieses Gesetzes sind Illegale Substanzen:


    chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,

    einige Pflanzen und Pilze sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand.

    jegliche Formen von Rauschmitteln, welche nicht aus legalen Quellen stammen.


    §3 Abbau, Verarbeitung, Herstellung

    3.1 Abbau

    Unter dem unerlaubten Abbauen versteht man das Erlangen illegaler Substanzen, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln dienen. Der Prozess des Abbau ist strafbar und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet

    3.2 Verarbeitung / Herstellung

    Das Gewinnen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten und Umwandeln von illegalen Substanzen ohne Rücksicht auf ihren Verarbeitungszustand ist in keinster Weise gestattet und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

    3.3 Handel / Verkauf / Ankauf / Weitergabe

    Wer Betäubungsmittel handelt, verkauft, ankauft oder unentgeltlich weitergibt, wird mit einer Geld- oder Haftstrafe belangt.


    §4 Besitz von Betäubungsmitteln

    Der Besitz von illegalen Stoffen und Betäubungsmitteln ist verboten und wird mit einer Geld- und Haftstrafe geahndet.


    §6 Legalisierung

    Jegliche Form von Betäubungsmittel sind verboten.


    Lediglich Medikamente, welche im Zuge einer Behandlung von einem Arzt ausgestellt werden, gelten als Legal.

    Wenn ein dafür vom Arzt ausgestelltes Attest vorliegt

    Waffengesetz (WaffG)

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    §1 Allgemeines Waffengesetz

    Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.


    Zudem regelt es, unter welchen Voraussetzungen jemand eine Waffe besitzen darf. Darüber hinaus reglementiert es die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und Personengruppen wie Jäger und Sportschützen, aber auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition.


    §2 Waffenscheinerwerb

    Für den Erhalt eines Waffenscheins müssen eine medizinische, psychische Untersuchung (MPU), eine bestandene Theorieprüfung und ein Nachweis einer praktischen Ausbildung an der Waffe vorgelegt werden.


    §3 Waffenbesitz

    Der Besitz von Schusswaffen jeglicher Art und der dazugehörigen Munition ist nur mit einem gültigen Waffenschein zulässig. Der Besitz von Waffen ohne gültige Lizenz ist strafbar.


    §4 Verkauf / Handel / Ankauf

    Wer eine Waffe, hierbei ist unerheblich ob diese legal oder illegal ist, Dritten verkauft oder von Dritten einkauft, macht sich strafbar.


    §5 Weitergabe

    Wer eine Waffe, hierbei ist unerheblich ob diese legal oder illegal ist, an Dritte weitergibt, macht sich strafbar.


    §6 Waffengebrauch

    Das Abfeuern und/oder das offensichtliche Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ist strafbar. Ausnahmen hiervon bilden Sondergenehmigungen erteilt durch das DOJ.


    §7 Illegaler Waffenbesitz

    Wer illegale Waffen besitzt, macht sich strafbar. Als illegale Waffe gilt der Schlagring, Machete, Tomahawk, Kampfaxt.


    §8 Verwendung von Waffen für eine Straftat

    Der Gebrauch von Waffen jeglicher Art (Schuss-, Hieb-, Schlag-,Stich-, Wurfwaffen, Sportgeräte, Werkzeuge) für eine Straftat ist strafbar.

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

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    Die StVO gilt nur für den öffentlichen Verkehrsraum.



    Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

    Privatgrund sind Grundstücks- oder Gebäudeteile, deren Eigentümer über ihre Nutzung entscheiden kann. Privatgrund ist mit Einschränkungen das Gegenteil des Verkehrsgrundes. Er ist meistens umzäunt, beschrankt, beschildert oder sonst wie als solcher kenntlich gemacht.


    §1 Grundregeln

    Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.


    Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen, unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.


    1.1 Es sind im Fahrzeug mitzuführen:

    - Verbandskasten

    - Warndreieck


    §2 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    1. Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 3 StVO verboten ist, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.
    2. Personen, die neu eingereist sind, dürfen für einen Zeitraum von maximal zwei Tagen (ab Einreisedatum) ein Kraftfahrzeug (PKW) führen, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie einen gültigen Führerschein erwerben, um weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.


    §3 Entzug der Fahrerlaubnis

    Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.


    3.1 Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen

    3.2 der Gefährdung des Straßenverkehrs

    3.3 des verbotenen Kraftfahrzeugrennens

    3.4 So ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Fahren ohne Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse ist strafbar.


    §4 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

    Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen.


    Es gilt ein allgemeines Rechtsfahrgebot


    Fahren abseits befestigter Straßen ist nur für geländefähige Fahrzeuge gestattet.


    Feld- oder Waldwege (nicht asphaltierte Straßen) sind mit entsprechender Geschwindigkeit zu befahren.


    Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn


    Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.


    §5 Geschwindigkeiten

    Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


    Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.


    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt

    - Innerhalb von geschlossenen Ortschaften 85 km/h (PKW/Motorrad)

    - Innerhalb von geschlossenen Ortschaften 65 km/h (LKW)

    - Außerhalb geschlossener Ortschaften 125 km/h (PKW/Motorrad)

    - Außerhalb geschlossener Ortschaften 105 km/h (LKW)

    - Auf Free- und Highways gilt keine Begrenzung

    - In verkehrsberuhigten Bereichen oder einer Gefahrenzone liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h

    - Die Geschwindigkeiten auf unbefestigten Straßen 60km/h

    - Auf Free- und Highways gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 75 km/h


    § 5.1 Geschwindigkeit Feststellung mit mobilen, sowie festen Blitzanlagen

    1. Die Geschwindigkeit Feststellung kann mit mobilen Blitzanlagen und festen Blitzanlagen im gesamten Staate Los Santos für jedes Fahrzeug erfolgen, hier gibt es keine Einschränkungen.
    2. Es ist keine Verkehrskontrolle notwendig, lediglich die Identifizierung des Fahrers reicht aus, um ein Bußgeld zu verhängen.
    3. Das Bußgeld wird automatisch von dem Konto des Fahrers abgebucht und dokumentiert. Die Identität des Fahrers wird mit einem neuen Verfahren festgestellt, welches auch maskierte Personen in Fahrzeugen erkennt.
    4. Die Informationen werden vom Kraftfahrtamt und dem Einwohnermeldeamt zur Verfügung gestellt.

    §6 Verkehrsbehinderung

    Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. “ Demnach sind vermeidbare Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer laut StVO also verboten und ordnungswidrig.


    §7 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt. Hindernisse bereiten oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornehmen, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.


    §8 Gefährdung des Straßenverkehrs

    Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke, anderer berauschender Mittel, infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Sowie sich dabei grob verkehrswidrig und rücksichtslos benimmt obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.


    §9 Verbotene Kraftfahrzeugrennen

    Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §10 Verkehrszeichen

    1. Zu beachtende Verkehrszeichen oder derartige Bodenmarkierung sind:

    1.1 Stoppschilder oder Markierung

    1.2 Einbahnstraßen

    1.3 Wendeverbot

    1.4 Parkverbote und rote Bordsteinkanten

    1.5 Richtungspfeile

    1.6 Gelbe Straßenmarkierungen

    1.7 Weiße durchgezogene Linien an Kreuzungen

    2. Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten


    §11 Überholen

    Es ist links zu überholen.


    Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.


    Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage oder wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen untersagt ist.


    Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fußgängern und zu den Radfahrern sowie zu den Elektro-Kleinstfahrzeug führenden, eingehalten werden.


    Wer überholt, muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen und darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.


    §12 Vorfahrt

    1. An Kreuzungen und Einmündungen hat der Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
    2. Die Vorfahrt kann durch Beschilderung anders geregelt werden, ist dies nicht der Fall gilt grundsätzlich Rechts vor Links.


    §13 Halten und Parken

    1. Ein Fahrzeug parkt, sobald der Fahrer das Fahrzeug verlassen hat.

    2. Sollte ein Fahrzeug gemäß StVO §13 Abs. 4 und 13 Abs. 5.1 bis 5.11 falsch geparkt sein, kann das PD und ACLS nach einer nachweislichen Wartezeit von 30 Minuten eine Abschleppung des Fahrzeuges anordnen.

    3. Die Dienstfahrzeuge des EMS sind auf dem Gelände des Krankenhauses von Abs. 1 und Abs. 2 ausgeschlossen.

    4. An Grünstreifen innerorts ist das Parken verboten.

    5. Das Halten und Parken ist unzulässig

    5.1 An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

    5.2 im Bereich von scharfen Kurven

    5.3 auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen

    5.4 auf Bahnübergängen

    5.5 vor und in amtlich gekennzeichneten z.B. Feuerwehrzufahrten

    5.6 An rot gekennzeichneten Bürgersteigen, sofern keine Parkbucht gekennzeichnet ist.

    5.7 vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Metern

    5.8 von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

    5.9 gegen die Fahrbahn sowie Fahrbahnrichtung

    5.10 in gekennzeichneten Taxi-Zonen

    5.11 wenn eine Garagenausfahrt an den öffentlichen und privaten Parkzonen behindert


    §14 Verkehrsberuhigte Bereiche

    Folgende Straßen zählen als verkehrsberuhigter Bereich:

    • MD
    • PD
    • DOJ
    • FD


    §15 Warnzeichen

    Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich und andere gefährdet sieht. Sowie um auf Gefahren aufmerksam zu machen. Der Missbrauch der Warnzeichen wird geahndet.


    §16 Helmpflicht

    Sofern keine Genehmigung vom DOJ vorliegt, herrscht für jeden Motorradfahrer auf öffentlichen Straßen eine Helmpflicht. (Als ausreichender Helm gelten Voll- und Schalhelme.)


    §17 Einfahren und Anfahren

    Wer aus einem Grundstück, einer Fußgängerzone, einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen mit abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen.


    §18 Halter eines Fahrzeugs

    Es haftet immer der Halter eines Fahrzeuges, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

    1. Sollte der Halter eines Fahrzeugs nicht feststellbar sein, ist die Exekutive berechtigt, das Fahrzeug sicherzustellen, sofern es einen hinreichenden Verdacht einer Straftat gibt, oder das Fahrzeug den Verkehr behindert.
    2. Sollte sich ein Bürger als Halter eines nach sichergestellten Fahrzeugs aufweisen, so ist das Fahrzeug über das Kennzeichen dem angeblichen Halter nachzuweisen.
    3. Sollte sich nach Sicherstellung eines Fahrzeugs innerhalb von 14 Tagen kein Bürger als Halter ausweisen, so ist nach StPO §27 zu verfahren.
    4. Nach Erwerb/Erhalt eines Fahrzeugs, ist das Fahrzeug auf dem kürzesten Wege, ohne Zwischenstopp, bei der Zulassungsstelle anzumelden und das Kennzeichen am Fahrzeug sichtbar anzubringen.

    §19 Umweltschutz & Lärmbelästigung

    Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.


    Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.


    Im öffentlichen Verkehr gelten Burnouts, Wheelies oder Drifts ebenfalls als Lärmbelästigung und sind dementsprechend nicht erlaubt.


    §20 Unfall

    1. Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist

    1.1 unverzüglich zu halten

    1.2 den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren

    1.3 sich über die Unfallfolgen zu vergewissern

    1.4 Verletzten zu helfen (Hilfeleistung)

    1.5 Polizei zu Informieren (Dispatch)

    2. Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.


    §21 Sonderrechte

    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind das PD, MD und das DOJ befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


    §22 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

    Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.


    §23 Sondersignale

    Lichtsignale zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist.

    Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.


    Sondersignale beim ACLS nur während des Abschleppvorgangs.


    §24 Kennzeichen / Fahrzeug anmelden

    Ein Fahrzeug muss mit einem eigenen Kennzeichen angemeldet werden.

    Die Nutzung folgender Kennzeichen ist nur mit Genehmigung durch das DOJ gestattet:

    • DOJ
    • PD
    • MD
    • SD
    • Army
    • FIB | FBI
    • Marshall
    • NL
    • DOA
    • FD

    Ein Kennzeichen darf maximal ein “-” Bindestrich enthalten

    Weitere Sonderzeichen, Viertelgeviertstriche sowie Umlaute (Ä,Ö,Ü) sind unzulässig und verboten.(Sowie 0 und O Aneinanderreihungen)

    Die Genehmigung des DOJs kann einer Person oder einer Fraktion erteilt werden.

    Nach dem Kauf eines Kraftfahrzeuges ist man verpflichtet, dieses auf schnellstmöglichem Wege bei der Zulassungsstelle anzumelden.


    §25 Personenbeförderungsschein

    Wer mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr oder Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (z.B. Taxen) Personen befördert, muss im Besitz einer erforderlichen Genehmigung sein.


    §26 Fahrzeuggespann

    Bei dem Betrieb eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug (Zugfahrzeug) gezogen zu werden, so zählt dieses als eine Einheit


    Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt. Hindernisse bereiten oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornehmen, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährden, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.


    §27 Verwahren und Abschleppen

    Abschleppmaßnahmen liegen im Ermessen der zuständigen Behörde. Auch für Leerfahrtkosten haften Fahrer, die Veranlassung für die Anforderung eines Abschleppwagens gaben, jedoch vor dessen Eintreffen ihr Fahrzeug selbst entfernen


    Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung von Fahrzeugen ist als Maßnahme gestattet. Kosten dafür trägt der Fahrzeughalter.


    §28 Fahrzeugzustand

    Der Fahrzeugführer ist für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.

    Beim Auftreten von erheblichen Schäden ist die Fahrt sofort zu unterbrechen und eine Weiterfahrt vor der Reparatur verboten.



    §29 Verwahrstellengebühr

    Die Verwahrstellengebühr für die Verwahrung von allen im Staat gültigen Fahrzeugklassen und - Modellen beträgt pro Tag 500$. Die Verwahrstellengebühr darf die 10.000$ nicht überschreiten, die Exekutive entscheidet hierbei über den Ermessensspielraum der Verwahrstellengebühr.

    Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------


    § 1. Luftfahrzeuge

    Luftfahrzeuge sind


    1.1 Flugzeuge

    1.2 Luftschiffe

    1.3 sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern

    diese in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.


    § 2. Landen

    Luftfahrzeuge sind nur auf Flughäfen zu starten und landen.


    Hubschrauber dürfen nur auf gekennzeichneten Stellen landen. Es ist verboten, Luftfahrzeuge auf Straßen oder Wege zu landen.

    → Ausgenommen die Einsatzhubschrauber.


    In Ausnahmefällen ist eine Notlandung erlaubt. Das PD ist unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Das Vortäuschen einer Notlandung ist eine Straftat.


    § 3. Nutzung

    Rechtliche Nutzung steht wie dem Fahrzeug in der StVO gleich.


    § 4. Fliegen

    Das Fliegen ist nur erlaubt, wenn die Höhe des Luftfahrzeugs über 75m zwischen Straße, Gebäude oder Wasser beträgt. Ausgenommen sind Einsatzhubschrauber, die sich in einem Einsatz befinden.


    § 5. Flugverbotszonen

    Eine Flugverbotszone ist ein Luftraum, in dem sämtliche Flugbewegungen von Luftfahrzeugen verboten sind.


    Diese sind:

    Fort Zancudo (Militärstützpunkt)

    PD

    MD

    DOJ

    Staatsgefängnis

    Flugzeugträger

    E-Werk

    NOOSE-HQ

    Schiffssicherheitsgesetz (SchSG)

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------


    § 1. Wasserfahrzeuge

    Wasserfahrzeuge sind:

    1.1 Boote

    1.2 Jetskis

    1.3 Yacht

    1.4 sonstige für die Benutzung des Wassers bestimmte Fahrzeuge, sofern diese auf Wasser betrieben werden können.


    § 2. Parken

    Wasserfahrzeuge dürfen nur an den vorgegebenen Anleger geparkt werden.


    § 3. Nutzung

    3.1 Wasserfahrzeuge sind am Hafen oder Anleger mit Schrittgeschwindigkeit zu bewegen.

    3.2 Rechtliche Nutzung steht wie dem Fahrzeug in der StVO gleich.



    § 4. Sperrzone

    Eine Schiffsverbotszone ist ein Seeraum, in dem sämtliche Schiffe verboten sind.


    4.1 Rundum den Flugzeugträger

    Strafgesetzbuch (StGB)

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Abschnitt 1

    Allgemeine Vorschriften


    §1 Keine Strafe ohne Gesetz

    Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.


    Alle nachfolgend aufgeführten Paragraphen im StGB, WaffG, BtMG, AkG, TierSchG und WR gelten als Tatbestand und können per Gesetz mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet werden.


    §2 Zeitliche Geltung

    Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat galt. Wird die Strafvorschrift während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat galt. Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat galt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.


    §3 Zeit der Tat

    Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen.


    §4 Verbrechen

    Ein Verbrechen ist eine rechtswidrige und daraus folglich strafbare Tat. Jedes Verbrechen wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Jeder Versuch eines Verbrechens ist ebenfalls strafbar.


    §5 Täterschaft

    Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.


    §6 Anstiftung zu einer Straftat
    Als Anstifter wird bestraft, wer vorsätzlich einen Anderen zu dessen rechtswidriger Tat bestimmt hat. Die Strafe für den Anstifter richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter.


    §7 Mittäterschaft

    Begehen mehrerer Straftaten gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft. Die Strafe für den Mittäter richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter.


    §8 Beihilfe
    Als Beihilfe bezeichnet man das Unterstützen eines Täters oder eines Mittäters im Zuge eines Verbrechens. Dabei muss sich der Helfer aktiv an dem Verbrechen beteiligen. Wer der Beihilfe schuldig gesprochen wird, erhält dieselbe Strafe des Täters.


    §9 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

    Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft.


    §10 Fahrlässiges Handeln

    Als fahrlässiges Handeln bzw. Fahrlässigkeit bezeichnet man eine Tat, welche nicht beabsichtigt war und zufällig passiert ist. Für eine Fahrlässigkeit gilt eine besondere Gesetzgebung, welche in der Regel weniger streng bestraft wird.


    Abschnitt 2

    Leben und körperliche Freiheit

    §11 Mord

    Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen tötet, um unter Umständen eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §12 Totschlag

    Wer im Affekt oder unbeabsichtigt einen Menschen tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Hierzu zählt auch eine Körperverletzung mit Todesfolge.


    §13 Körperverletzung

    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder gesundheitlich schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §14 Gefährliche Körperverletzung

    Wer eine Körperverletzung mittels einer Waffe, eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder eines Toxins begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §15 Schwere Körperverletzung

    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder gesundheitlich schädigt, sodass bleibende Schäden entstehen oder aufwändige und lang andauernde Behandlungen erforderlich sind, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §16 Unterlassene Hilfeleistung

    Wer bei Unglücksfällen oder Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich ist und ihm den Umständen nach zuzumuten wäre, insbesondere wenn es ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer in einer solchen Situation eine dritte Person daran hindert, Hilfe zu leisten.


    Abschnitt 3

    Persönliche Freiheit


    §17 Geiselnahme

    Wer einen wirtschaftlichen Umsatz durch das Entziehen der Freiheit eines Menschen und den dadurch resultierenden Forderungen für die Unversehrtheit von Leib und Leben der Geiseln erzielt, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §18 Erpresserischer Menschenraub

    Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bestraft. Wer mit Menschen und deren Leben handelt, wird ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §19 Freiheitsberaubung

    Wer einen anderen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §20 Erpressung

    Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §21 Bedrohung

    Wer einen Anderen bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §22 Nötigung

    Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §23 Gefangenenbefreiung

    Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Fliehen anstiftet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §24 Beihilfe zur Flucht

    Wer der Täterschaft in einem Strafdelikt zur Flucht verhilft, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §25 Verleumdung

    Wer über Andere eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche geeignet ist, denselben Verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wird mit Geldstrafe bestraft.


    §26 Belästigung

    Wer eine andere Person in bestimmter Weise körperlich berührt oder verbal belästigt, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §27 Beleidigung

    Wer einen Anderen verbal angreift und dadurch seinen Ruf schädigt, wird mit einer Geldstrafe bestraft. Wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, fällt die Strafe höher aus.


    §28 Üble Nachrede

    Wer in Beziehung zu einem Anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche geeignet ist, denselben Verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wird mit Geldstrafe bestraft.


    Abschnitt 4

    Vermögen und Eigentum


    §29 Raub

    Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §30 Schwerer Raub

    Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, und dabei mit besonderer Härte und Rücksichtslosigkeit vorgeht, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §31 Bankraub

    Wer einen Raub in einer Bankfiliale oder an einem Bankautomaten vollzieht, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §32 Diebstahl

    Wer eine fremde bewegliche Sache einem Anderen in der Absicht entwendet, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §33 Schwerer Diebstahl

    Wer eine fremde bewegliche Sache einem Anderen in der Absicht entwendet, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, und dabei mit besonderer Härte und Rücksichtslosigkeit vorgeht, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §34 Diebstahl eines KFZ

    Wer ein fremdes Kraftfahrzeug in der Absicht entwendet, dieses sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §35 Betrug

    Wer sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und dadurch das Vermögen eines anderen beschädigt, sich den Vorteil durch Vorspiegelung falscher Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt sowie unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §36 Sachbeschädigung

    Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit einer Geldstrafe geahndet. Liegt der entstandene Schaden über $ 50.000, wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.


    §37 Brandstiftung

    Wer vorsätzlich einen Brand verursacht und dadurch einen Schaden bewirkt, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §38 Haus- und Landfriedensbruch

    Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder ohne Befugnis darin verweilt, sich auf Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bestraft. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


    § 39 Einbruch

    Wer sich unter Verwendung von Gewalt widerrechtlich Zutritt zu Wohnungen/ Häusern, Geschäftsräumen/ Firmen, befriedeten Besitztümern oder abgeschlossenen Räumen verschafft, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §40 Datenschutz

    Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, und die ein Anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, für sich oder einen Anderen verschafft, einem Anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder gegebenenfalls einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §41 Hehlerei

    Der Verkauf nicht legal erlangter Güter wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Der Erwerb von Hehlerware wird ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §42 Unterschlagung

    Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zugeeignet wird mit einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe bestraft.


    §43 Fälschung von Beweismitteln

    Wer mit Vorsatz ein falsches Beweismittel herstellt oder ein echtes Beweismittel verfälscht, sodass das Beweismittel in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren nicht verwendet werden kann, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §44 Urkundenfälschung

    Wer zur Täuschung eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte/verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §45 Verletzung des Briefgeheimnisses

    Wer sich oder anderen unerlaubten Zugriff zu persönlichen oder vertraulichen Schriftwechseln oder Dokumenten verschafft, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §46 Geldwäsche

    Wer illegal beschafftes Schwarzgeld in den Umlauf bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe bestraft.


    §47 Besitz von staatlichem Eigentum
    Wer unbefugt Gegenstände des Staates oder sonstiges staatliches Eigentum besitzt, oder dieses in einem Fahrzeug lagert, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft.


    Abschnitt 5

    Öffentliche Ordnung


    §48 Behinderung staatlicher Tätigkeiten

    Wer die Tätigkeit staatlicher Behörden durch körperliche Handlungen, wider besseren Wissens durch Falschaussagen oder Verheimlichen behindert oder den Anweisungen von Exekutivbeamten nicht nachkommt oder diesen zuwider handelt.


    §49 Widerstand gegen die Staatsgewalt

    Wer eine Behörde oder einen Beamten mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt an einer Amtshandlung behindert, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §50 Verstoß und Missachtung von Auflagen
    Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen ihn/Ihr auferlegte Auflagen verstößt, wird mit einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe bestraft. Dazu gehören auch Bewährungsauflagen. Ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen hat zur Folge, dass die ursprüngliche Strafe in vollem Umfang vollstreckt wird.


    §51 Ausweispflicht
    Bei Aufforderung von Beamten des Staates muss jeder Bürger seinen Ausweis vorzeigen. Der Ausweis muss bei sich geführt werden.


    §52 Visumpflicht

    Visum 2123123123123123


    §53 Vermummungsverbot

    Wer in der Öffentlichkeit Kleidung trägt, die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen, wird mit einer Geldstrafe bestraft. Ausgenommen sind Staatliche Fraktionen, sofern ein triftiger Grund besteht. OP-Masken zählen nicht als Vermummung, sofern sie zu medizinischen Zwecken verwendet werden.


    §54 Vortäuschen einer Straftat

    Wer eine zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder das die genannte rechtswidrige Tat bevorstehe, wird mit Geldstrafe bestraft.


    §55 Amtsanmaßung

    Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur durch Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §56 Missbrauch von Notrufen

    Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Dispatches missbraucht oder vortäuscht, wegen einer Not, die Hilfe anderer zu erfordern, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §57 Falsche Verdächtigung
    Wer bei einer Behörde oder öffentlich über einen anderen eine Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Geldstrafe bestraft.


    §58 Hochverrat

    Wer durch Nutzung oder Weitergeben staatsinterner Informationen die staatliche Ordnung gefährdet und einen Umbruch erzwingen möchte, wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft.


    §59 Terrorismus

    Wer eine terroristische Vereinigung gründet oder einer solchen angehört, wer versucht die staatliche Ordnung zu zerstören, oder eine Revolution gegen die Bevölkerung startet, wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft.


    §60 Gefangenenmeuterei

    Gefangene, die sich zusammenschließen und mit vereinten Kräften

    1.1 einen Anstalt Beamten, einen anderen Amtsträger oder einen mit ihrer Beaufsichtigung, Betreuung oder Untersuchung Beauftragten nötigen oder tätlich angreifen,

    1.2 gewaltsam ausbrechen,

    1.3 gewaltsam einem von ihnen oder einem anderen Gefangenen zum Ausbruch verhelfen, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §61 Erregung öffentlichen Ärgernissen

    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Geldstrafe bestraft.


    §62 Störung öffentlicher Betriebe

    Wer den Betrieb von Unternehmen oder Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, verhindert, zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §63 Störung der Religionsausübung

    Wer einen Gottesdienst oder sonstige religiöse Zusammenkünfte oder Feste beeinträchtigt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §64 Störung einer Bestattungsfeier

    Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §65 Volksverhetzung

    Wer den öffentlichen Frieden stört um, gegen Gruppe, oder einzelne Person zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert, oder die Menschenwürde Anderer dadurch angreift, beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §66 Unangemessene Kleidung im Gerichtssaal

    Wer sich in einem Gerichtsverfahren nicht der Kleiderordnung anpasst, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §67 Störung des Gerichts

    Wer durch sein Verhalten eine Gerichtsverhandlung in einem Ausmaß stört, sodass diese zeitweise zum Erliegen kommt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §68 Fehlverhalten im Gericht

    Wer mit seinem Verhalten gegen die Etikette im Gerichtssaal verstößt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §69 Meineid

    Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger unter Eid falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bestraft.


    §70 Missachtung gerichtlichen Vorladungen

    Strafbar macht sich derjenige, der schuldhaft und/oder ohne begründete Entschuldigung, einer durch das Gericht oder dessen Amtsträgern ausgesprochenen Vorladung nicht nachkommt.


    Abschnitt 6

    Notwehr


    §71 Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem Anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig. Bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, muss das geschützte Interesse des Beeinträchtigten wesentlich überwiegen. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


    §72 Notwehr

    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    Strafprozessordnung (STPO)

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    §1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

    Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.


    §2 Verbindung und Trennung von Strafsachen

    Straftaten, welche im Zuge eines Tathergangs begangen werden, werden als ein Fall aufgefasst und müssen zwingend verbunden werden.Straftaten, welche im Zuge einer Abhandlung eines Falles begangen werden, können in der Anklageschrift ergänzt werden oder neu verhandelt werden.


    §3 Zuständigkeit

    1. Alle Verhandlungen finden vor dem zuständigen Gericht statt.

    2. Im Ermittlungsverfahren kann das LSPD die Staatsanwaltschaft bei Fragen und Unklarheiten hinzuziehen, auch wenn die Bearbeitung hauptsächlich beim LSPD liegt.

    3. Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss der Ermittlungen darüber zu entscheiden, ob bei Gericht ein Antrag auf die Eröffnung eines Verfahrens gestellt wird.

    4. Der zuständige Richter entscheidet dann über die Eröffnung des Verfahrens

    5. Für den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens ist eine schriftliche Anklageschrift zwingend erforderlich.


    §4 Befangenheit

    Ein Amtsträger des DOJ oder LSPD kann von einem Fall ausgeschlossen werden,

    1. wenn er selbst beteiligt ist;

    2. wenn er mit dem Angeklagten verwandt ist;

    3. wenn er in einem bestimmten Verhältnis zum Täter oder Opfers steht;

    4. Eine im Nachhinein erfolgter Antrag auf Befangenheit kann zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen.

    5. Bei einem Antrag auf Befangenheit ist dies beim Obersten Richter oder beim DOJ zu beantragen.


    §5 Ablehnung eines Richters

    Sollte bereits vor einer Gerichtsverhandlung einer der unter §4 aufgeführten Punkte festgestellt werden, so wird der Richter ausgetauscht.


    §6 Ablehnungszeitpunkt und Verfahren

    Die Befangenheit und daraus resultierende Ablehnung eines Beteiligten kann jederzeit und auch nach Vollendung des Verfahrens erfolgen. Für eine Ablehnung muss ein vorgesehener Antrag bei einem unabhängigen Richter eingereicht werden, der diesen prüfen und genehmigen muss. Nach Vollendung eines Verfahrens kann das Verfahren aufgrund einer Ablehnung neu verhandelt werden. Hierbei gibt es keine Verjährungsfrist.


    §7 Aktenführung

    Jeder Fall muss als Akte protokolliert werden.

    Sollte keine Akte innerhalb von einer Woche nach der Tat vorliegen, so kann das Verfahren eingestellt werden. Eine Verzögerung kann mit ausreichender Begründung mündlich einem Mitarbeiter des Department of Justice vorgelegt werden.


    In der Akte muss,

    1. der Tathergang, Tatzeitpunkt

    2. die beteiligten Beamten, Zeugen und Täter;

    3. die Ergebnisse der Durchsuchung


    4. alle Beschlagnahmungen erkennbar sein.


    §8 Kommunikation im Verfahren

    Die Kommunikation während eines Verfahrens muss schriftlich erfolgen. Jede Fall relevante Kommunikation muss schriftlich dem Gericht, dem Anwalt der Gegenseite und dem Archiv vorliegen.Eine mündliche Kommunikation ist nur mit der Nennung eines Zeugens gültig und es muss den oben genannten Personen die Existenz mitgeteilt werden. Sollte gegen dieses Gesetz verstoßen werden, so wird diese Kommunikation nicht vor Gericht zugelassen.


    §9 Sachverhaltsaufklärung

    Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie umgehend dem LSPD eine weitere Ermittlung zu melden.


    §10 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung

    Jeder, der an einem Fall beteiligt ist, hat das Recht von einem Richter angehört zu werden. Auch bei einer außergerichtlichen Einigung hat jeder das Recht seinen Standpunkt zu vertreten. Sollte gegen diesen Punkt verstoßen werden, führt dies zur Einstellung des Verfahrens.Die Beweislast hierfür muss eindeutig sein.


    §11 Bekanntmachung

    Jede öffentliche Klage und jedes öffentliche Verfahren wird durch einen Mitarbeiter des Department of Justice veröffentlicht. An einer Gerichtsverhandlung darf jeder teilnehmen, sofern er sich angemessen verhält und es sich um ein öffentliches Verfahren handelt. Die Mitarbeiter des Department of Justice verkünden öffentlich das Ende eines öffentlichen Verfahrens, in dem sie das Urteil und die dazugehörige Begründung im Archiv frei zugänglich machen. Jeder Bürger hat das Recht, abgeschlossene und veröffentlichte Verfahren im Archiv einzusehen. Eine Veröffentlichung in der Presse muss in Absprache aller Beteiligten erfolgen.


    §12 Belehrung

    Wenn ein Täter eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, muss die Polizei ihn darüber belehren.Bei einer Festnahme oder Untersuchung, ist die Polizei dazu verpflichtet, den Bürger über seine Rechte aufzuklären.Sollte dies nicht möglich sein oder wurde vergessen, ist die Justiz darüber direkt in Kenntnis zu setzen. Sollte die Person nicht über seine Rechte belehrt worden, oder die Miranda-Warnung nicht bis zur ersten abschließbaren Gebäudetür ausgesprochen, so kommt das dem Täter zugunsten.Vor der Vernehmung werden die Zeugen vereidigt die Wahrheit zu sagen und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt.


    §13 Verfahren bei Zustellung

    Eine Vorladung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Dafür muss der Zeuge in einem ausreichenden Zeitraum vor Beginn des Verfahrens informiert und über seine Rechte aufgeklärt werden. Ein Zeuge hat das Recht, dem Gericht seine Aussage schriftlich und anonym vorzulegen. Dabei muss er seine Worte wählen und mit einer Unterschrift beglaubigen, dass diese Aussage unter Eid der Wahrheit entspricht. Sollte ein Zeuge einer Ladung nicht folgen, wird er zur Fahndung ausgeschrieben siehe STGB § 69 Missachtung gerichtlichen Vorladungen.


    §14 Rechte und Pflichten von Zeugen

    Jeder Zeuge hat das Recht auf,

    1. einen Anwalt

    2. eine Beteiligung an einem Verfahren

    3. eine richterliche Anhörung

    4. eine anonyme sowie schriftliche Aussage

    5. eine Verweigerung der Aussage gemäß §14d


    §14a Jeder Zeuge hat die Pflicht,

    1. an einem Gerichtsverfahren teilzunehmen

    2. die Wahrheit zu sagen

    3. auf alle Fragen zu antworten

    4. nicht gegen die Gerichtsordnung zu verstoßen

    5. einer gerichtlichen Vorladung nachzukommen.


    §14b Vernehmung

    Die Vorladung zu einem Gerichtsverfahren ist gleichzeitig auch die Vorladung zu einer Aussage unter Eid, sofern der Wunsch besteht. Eine Vernehmung kann unter Eid geschehen, kann jedoch auch ohne Eid durchgeführt werden. Bei einer Vernehmung darf kein Anwalt hinzugezogen werden.


    §14c Aussage unter Eid

    Im Falle einer Aussage unter Eid muss die Eidesformel verlesen werden und der Zeuge über seine Rechte und Pflichten informiert werden.Der Zeuge darf einen eigenständigen Anwalt hinzuziehen. Ebenfalls muss der Anwalt der Gegenseite dabei sein und darf in die Aussage eingreifen. Eine Aussage unter Eid ist als Beweismittel vor Gericht gültig. Der Zeuge muss in jedem Falle die Wahrheit sagen und darf eine Aussage unter Eid nicht ablehnen.


    §14d Zeugnisverweigerungsrecht

    Zur Verweigerung des Zeugnisses ist berechtigt:

    • der Beschuldigte, wenn er sich selbst mit der Aussage in einer Straftat belasten würde
    • Der/Die Ehegatte/in und Verlobte/r bzw. die in einer Lebenspartnerschaft äquivalente Person
    • Geistliche über das, was ihnen in Ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurde
    • Rechtsanwälte, Ärzte über das, was Ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut wurde oder bekannt geworden ist

    §15 Meineid

    Als Meineid bezeichnet man eine nicht wahrheitsgemäße Aussage unter Eid. Jeder Meineid wird geahndet und nach dem StGB bestraft.


    §16 Eidesformel

    Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:

    "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"

    und der Zeuge hierauf die Worte spricht:

    "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe". Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:

    "Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts

    verschwiegen haben"

    und der Zeuge hierauf die Worte spricht:

    "Ich schwöre es".


    §17 Recht zur Eidesverweigerung

    Auf Wunsch des Zeugens ist die Befragung unter Eid zu beenden, sofern der fragende Beamte oder Anwalt gegen die Gesetze verstößt, spekuliert oder bedrängt. Alles bereits Gesagte darf jedoch vor Gericht verwendet werden und ist in keiner Weise ungültig.


    §18 Sachverständige

    Komplizierte und spezielle Sachverhalte können dem Gericht durch Sachverständige erläutert oder zur Prüfung von Thesen verwendet werden. Als Sachverständiger bezeichnet man Fachpersonal, welches ein fachspezifisches Wissen besitzt und eine Ausbildung in diesem Bereich besitzt. Sachverständige sind beispielsweise Mediziner oder Mechaniker etc.


    §19 Auswahl des Sachverständigen

    Sachverständige werden als normale Zeugen aufgerufen, die eben nur detaillierter auf die Fragen antworten müssen. Hierbei gelten dieselben Rechte und Pflichten wie bei normalen Zeugen.


    §20 Ablehnung des Sachverständigen

    Ein Sachverständiger kann als ein solcher abgelehnt werden, wenn er öffentlich über das Verfahren spricht und somit eine Gefahr für die Beeinflussung von Zeugen von ihm ausgeht.Ebenso muss er auf Nachfrage ein Arbeitszeugnis vorlegen und darf abgelehnt werden, sofern ein ausreichender Verdacht besteht, dass der Sachverständige einen Meineid begeht.


    §21 Ermittlungsmaßnahmen

    Als Ermittlungsmaßnahmen werden alle Maßnahmen verstanden, die zur Klärung eines Sachverhaltes dienen. Diese werden hauptsächlich durch Beamte des Los Santos Police Department durchgeführt, können jedoch auch von Staatsanwälten durchgeführt werden.


    §22 Herausgabepflicht

    Sofern eine Person Gegenstände oder Dokumente besitzt, welche für die Klärung eines Falles wichtig sind, so muss er diese den Exekutivbeamten aushändigen.Er darf keinerlei Beweise unterschlagen oder vernichten.


    §23 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen

    Jeder Beamte darf nach Genehmigung durch einen Richter, wenn keiner verfügbar ist, durch einen Staatsanwalt, Fahrzeuge, Dokumente sowie sonstige Gegenstände, Beschlagnahmen und Sicherstellen. Sobald Gegenstände in eine Straftat verwickelt waren, dürfen diese auch ohne Erlaubnis des Department of Justice von Beamten des Los Santos Police Departments sichergestellt werden.Die maximale Verwahrungsdauer beträgt 14 Tage.


    §24 Beschlagnahmungsverbot

    Für Gegenstände, welche das Überleben sicherstellen, besteht ein allgemeines Beschlagnahmungsverbot. Gegenstände, die essentiell für das Überleben sind, sind Wohnungen bzw. sonstige bewohnbare Gebäude, Nahrung sowie Trinkwasser. Ein Richter kann bestimmte Gegenstände mit einem Beschlagnahmungsverbot auszeichnen. Dabei dürfen diese in keinem Fall beschlagnahmt werden.


    §25 Durchsuchungen

    Bei Verdächtigen kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume, sowie seiner Person und seinem Eigentum, sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch zur möglichen Auffindung von Beweismitteln angeordnet werden. Eine Durchsuchung von Räumlichkeiten muss zwingend von einem Richter, in Ausnahmefällen von einem Staatsanwalt schriftlich genehmigt oder in Auftrag gegeben werden. Bei einem ausgestellten Durchsuchungsbeschluss dürfen die Räume sowie die Besitztümer durchsucht werden. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ist die Polizei dazu berechtigt, mit Erlaubnis des Halters oder sofern ein hinreichender Verdacht besteht, sowohl das Fahrzeug an sich, als auch den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt zu überprüfen. Wer verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, darf auch ohne richterliche Anordnung durchsucht werden, wenn zu vermuten ist, dass durch die Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden können.

    Eine Person oder ein Fahrzeug dürfen durchsucht werden, wenn

    1. eine Festnahme vorliegt;

    2. das LSPD oder DOJ einen begründeten Verdacht hat;

    3. jemand vor der Polizei flüchtet;

    4. ein Haftbefehl vorliegt;

    5. ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt.


    §26 Haftbefehl

    Der Haftbefehl muss Richter unterzeichnet und beglaubigt werden.

    Ein Haftbefehl muss formgemäß schriftlich erstellt werden.

    In einem Haftbefehl sind anzuführen

    1. Die beschuldigte Person.

    2. Die Tat, die dieser zur Last gelegt wird.

    3. Eine Unterschrift vom zuständigen Richter.


    §27 Untersuchungshaft

    Die Zeit, die ein Beschuldigter in Untersuchungshaft/ Präventivhaft verbringt, kann vom endgültigen Strafmaß abgezogen werden. Die Haftdauer der Untersuchungshaft beträgt 60 Hafteinheiten, kann aber von der Richterschaft auf maximal 120 Einheiten verlängert werden. Wenn ein Staatsanwalt die Ermittlung aufnimmt, kann dieser den Beschuldigten in Untersuchungshaft belassen, ohne dass die Untersuchungshaft 60 bis 120 Einheiten beträgt. Die Zeit der Untersuchungshaft oder Präventivhaft beginnt ab dem Eintreten in die Zelle. Während der Tatverdächtige mit seinem Anwalt in der Untersuchungshaft redet, kann diese Zeit an die Untersuchungshaft angerechnet werden.


    §28 Pfändung

    Das Department of Justice und das Los Santos Police Department sind in der Lage, Gegenstände und Fahrzeuge zu pfänden. Der Sachwert der gepfändeten Gegenstände wird vom Department of Justice festgelegt. Wird ein Gegenstand nach 7 Tagen nicht ausgelöst, so wird der Gegenstand einbehalten.


    §29 Einsicht der Akten

    Im Zuge der Ermittlungen kann das Department of Justice mittels Antrag die Akteneinsicht bei jeder Behörde erwirken. Dabei müssen dann alle Akten ausgehändigt werden. Akten, die durch einen legalen Beschluss erwirkt wurden, sind in allen Fällen als Beweismittel vor Gericht zulässig.


    §30 Entbindung der Schweigepflicht

    Jeder Mediziner, Geistliche oder Anwalt unterliegt einer Schweigepflicht. Durch einen richterlichen Beschluss kann diese Schweigepflicht aufgehoben werden und die Person muss als Zeuge vor Gericht aussagen.


    §31 Einsicht in die Kontoaktivitäten

    Im Zuge jeder Ermittlung darf das Department of Justice die Konten und die Kontoaktivität der Beteiligten einsehen und diese vor Gericht verwenden.Ein Konto darf auch vom Department of Justice auf Eis gelegt oder gepfändet werden.


    §32 Verhaftung und vorläufige Festnahme

    Im direkten Zusammenhang einer Straftat oder bei einem dringenden Tatverdacht darf das Los Santos Police Department Verdächtige vorläufig festnehmen und einen Haftrichter vorstellen oder nach einer Identitätsfeststellung auf Kaution freilassen. Ein Richter kann begründet die Festnahme eines Täters anordnen.


    §33 Haftgründe

    Die Haftgründe müssen plausibel und im Zusammenhang einer bereits durchgeführten oder noch geplanten Straftat erfolgen. Die Paragraphen und der Verweis auf das entsprechende Gesetz sind mit Begründung darzulegen.


    §34 Miranda Warnung

    Eine nicht ausgesprochene Miranda-Warnung zählt als Verfahrensfehler. Die Miranda-Warnung ist eine Pflichtmaßnahme bei einer Festnahme. Die Miranda-Warnung kann jederzeit ausgesprochen werden, muss aber bis spätestens zur ersten verschließbaren Gebäudetür erfolgen. Die zuständigen Miranda Rechte zählen als verstanden, wenn diese maximal zweimal vorgelesen wurden. Diese müssen in Anwesenheit von Zeugen ausgesprochen werden.

    Die Miranda-Warnung lautet wie folgt und muss so wiedergegeben werden:

    “Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Sollte sich kein Anwalt im Staate befinden, müssen Sie sich selber verteidigen. Haben Sie ihre Rechte verstanden?”


    §35 Recht des Beschuldigten auf einen Verteidiger

    Jeder am Verfahren beteiligte Zivilist hat das Recht auf einen Anwalt.


    Am Verfahren beteiligte Anwälte werden primär diesen Zivilisten zur Verfügung gestellt, jedoch besteht die Möglichkeit auf einen unabhängigen Dritten. Dieser darf jedoch nur bei einer Aussage unter Eid hinzugezogen werden und darf sonst nicht weiter in das Verfahren eingreifen. Jeder Beschuldigte bekommt seinen Anwalt oder einen Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt. Er selbst kann aber auf den rechtlichen Beistand verzichten und sich selbst verteidigen.


    §36 Klageerhebung

    Bei einer ausreichenden Beweislast muss eine Klageschrift verfasst werden. Ohne diese Klageschrift kommt es zu keinem Verfahren. Diese Klage muss dann vor einem Richter diskutiert werden und dieser entscheidet über die Eröffnung einer Hauptverhandlung.


    §37 Einreichen der Klage

    Jede Klage muss schriftlich eingereicht werden. Der verhandelnde Richter wird dann durch die Leitung des Department of Justice dem Fall zugewiesen.


    §38 Anhörung
    Nach der Einreichung der Klage wird diese im Rahmen einer Anhörung diskutiert. Dabei treten Verteidiger und Staatsanwalt gegeneinander an und legen die ersten Beweise dar. Ein Richter entscheidet dann über die Ablehnung der Anklage oder eröffnet eine Hauptverhandlung.


    §39 Benachrichtigung von Angehörigen

    Sobald eine Person im Gefängnis verletzt wird oder im Zuge einer Verhandlung, sind die Notfallkontakte zu informieren. Auch bei einer Festnahme hat der Täter einen Anruf an seine Angehörigen frei.


    §40 Verschiebung eines Verfahrens

    Sollten kurzfristig neue Beweise vorliegen, welche nicht an dem festgelegten Gerichtstermin vorgetragen werden können, darf ein Verfahren verschoben werden. Ebenso ist bei einem kurzfristigen Ausfall einer der Anwälte das Verfahren automatisch zu verschieben.


    §41 Hauptverhandlung

    Im Rahmen einer Hauptverhandlung wird ein Gerichtstermin festgelegt, an dem alle Beteiligten erscheinen müssen. Der Richter leitet diese Verhandlung und fällt nach Anhörung aller ein Urteil im Namen des Volkes. Die Verhandlung ist festzuhalten und dem Archiv beizulegen. Während der Ermittlung kann jedoch ein Vergleich geschlossen werden. Eine Revision des Urteils ist anschließend möglich.


    §42 Prüfung Anklageschrift

    Vor jeder Anhörung und jedem Verhandlungstag ist die Anklageschrift auf Veränderungen und Fehler zu prüfen. Fehler in dieser führen automatisch zum Ende des Verfahrens.


    §43 Zeugenliste

    Spätestens zwei Stunden vor Verhandlungsbeginn ist die aktuelle Zeugenliste bei Gericht einzureichen. Diese Zeugen müssen dann der Verhandlung beiwohnen. Kurzzeitige Veränderungen der Zeugenliste müssen beantragt werden.


    §44 Beweisliste

    Spätestens zwei Stunden vor Verhandlungsbeginn ist die aktuelle Beweisliste bei Gericht einzureichen. Diese Beweise müssen im Zuge der Verhandlung verwendet und berücksichtigt werden. Kurzzeitige Veränderungen der Beweisliste dürfen jederzeit vorgenommen werden.


    §45 Eröffnung des Verfahrens

    Der Richter eröffnet das Verfahren und der Kläger verliest die Anklageschrift.


    §46 Beweissichtung

    Nach der Eröffnung des Verfahrens werden die Beweise dem Gericht vorgelegt und diskutiert. Dabei können Beweise durch einen Richter abgelehnt oder für Nichtig erklärt werden, sofern diese illegal beschafft wurden.


    §47 Anhörung der Zeugen

    An die Beweissichtung schließt sich die Anhörung der Zeugen an. Dabei werden abwechselnd Zeugen der Anwälte befragt. Zeugen dürfen auch mehrmals befragt werden.


    §48 Anonyme Zeugen

    Einreichungen von anonymen Zeugenaussagen erhalten nur der Richter und die Anwälte. Vor Gericht werden diese nicht verlesen. Einwände werden leise vor dem Richtertisch besprochen. Jede anonyme Einreichung zählt in das Verfahren und muss berücksichtigt werden.


    §49 Urteilsfindung

    Nach Anhörung des Schlussplädoyers fällt der Richter in einer max. 90 Minuten Pause das Urteil, welches sich im Rahmen der Maximalstrafe befinden muss. Anschließend wird das Urteil im Plenum verkündet.


    §50 Urteil

    Das Urteil in einer Verhandlung mündlich, muss aber bei Abwesenheit des Angeklagten schriftlich erfolgen und Ihm binnen 24 Stunden zugestellt werden. Das Urteil muss die wirkenden Paragraphen des Gesetzes, das Strafmaß, den Namen des Beschuldigten und die Begründung beinhalten.


    §51 Urteilsbegründung

    Jedes Urteil muss ausreichend begründet werden. Die Begründung dient gleichzeitig als moralische Darstellung der Werte des Staates. Die Urteilsbegründung ist dem Plenum vorzutragen und in dem Archiv zu ergänzen.


    §52 Berufung

    Nach Urteilsverkündung haben beide Seiten 3 Tage Zeit in Berufung zu gehen. Eine neue Gerichtsverhandlung wird nur bei gebotener Notwendigkeit einberufen. Der Berufungsantrag wird von einer höheren Instanz bearbeitet. Bei einer Berufung können sowohl durch den Verteidiger als auch durch die Staatsanwaltschaft neue Tatsachen und Beweise eingebracht werden. Das Urteil aus der ersten Instanz ist bis zum Abschluss der Prüfung der Berufung rechtswirksam.


    § 53 Revision

    Bei der Revision wird das Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft. Eine Gerichtsverhandlung findet in der Regel nicht mehr statt. Es wird untersucht, ob das Urteil ohne verfahrensrechtlich relevante Fehler zustande kam und das materielle Recht richtig angewandt wurde. Die Zuständigkeit obliegt nur dem Director of Justice. Das Urteil aus der ersten Instanz ist bis zum Abschluss der Prüfung der Revision rechtswirksam.


    §54 Instanzen

    Es gibt 2 Instanzen. Das bedeutet, dass 1 mal Berufung eingelegt werden kann. Die 2. Instanz wird durch den Obersten Richter oder den Director of Justice geführt und stellt demnach die höchste Instanz dar.


    §55 Beschwerde

    Während eines Gerichtsverfahren darf sich über den Richter beschwert werden. Dabei prüft ein Leiter der Justiz diesen Vorwurf und pausiert das Verfahren.


    §56 Prüfung des Verfahrens

    Die Leitung des Department of Justice muss nach Vorliegen eines Antrages ein Verfahren mittels Aufzeichnungen des Archives prüfen und gegebenenfalls das Verfahren neu verhandeln.


    §57 Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils

    Sollte nach einer unbestimmten Zeit ein Verfahrensfehler festgestellt werden, dann wird das Verfahren automatisch überprüft und in 2.Instanz neu verhandelt.Sollte ein Fehler in 2. Instanz festgestellt werden, wird das Verfahren, wenn notwendig, neu verhandelt.


    §58 Dauer der Freiheitsstrafe

    Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz keine lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 3 Stunden (180 HE). Eine Hafteinheit beträgt 1 Minute.


    §59 Geldstrafe

    Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist. Neben der Freiheitsstrafe kann immer ein Bußgeld erhoben werden.


    §60 Ersatzfreiheitsstrafe

    Sollte der Beschuldigte das Bußgeld nicht bezahlen können, so wird es auf die Haftstrafe angerechnet. 1000$ Geldstrafe ergeben eine Hafteinheit.


    §61 Täter-Opfer-Ausgleich

    Als Täter-Opfer-Ausgleich bezeichnet man eine Form der außergerichtlichen Einigung, bei der sich Täter und Opfer auf eine Ausgleichssumme einigen und somit die Klage zurückgezogen wird. Der Täter-Opfer-Ausgleich bezieht sich nur auf zivilrechtliche Verfahren, wobei jeweils pro Partei ein Anwalt zuständig ist. Ein Richter muss einer solchen Vereinbarung zustimmen.


    §62 Strafaussetzung

    Im Falle einer minderschweren Tat kann einem Verurteilten die Strafe auf verschiedene Formen unter Auflagen erlassen werden. Ein Verstoß gegen die Auflagen führt zu einer erneuten Verurteilung.


    §63 Auflagen

    Auflagen sind die Richtlinien im Falle einer Strafaussetzung. In den Auflagen werden die Bedingungen genau definiert, welche der Verurteilte erfüllen muss, damit die Strafaussetzung vollzogen wird.


    §64 Bewährung

    Als Bewährung bezeichnet man eine Art der Strafaussetzung, bei welcher dem Verurteilten unter Auflagen die Strafe erlassen wird. Die Bewährungsauflagen müssen eine in der Bewährung genau definierte Zeit überdauern. Die Zeit wird durch den Bewährungsrichter bestimmt.


    §65 Verjährung

    Die Verjährungsfrist beträgt für Straftaten 4 Wochen.

    Die Verjährungsfrist beträgt für schwere Verbrechen und Kapitalverbrechen 8 Wochen.

    Die Straftatbestände Mord und Totschlag verjähren nicht.

    Verurteilungen dürfen nach 2 Monaten sozial konformen Lebens nicht mehr negativ ausgelegt werden, entsprechende Akten sind dann zu löschen. Die erneute Straffälligkeit hat eine aufschiebende Wirkung.


    §67 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

    Wird bei einem Täter durch Fachpersonal eine seelische oder psychische Störung festgestellt, dann wirkt sich dies mindernd oder gar entlastend auf einen Fall aus. Es muss in einem solchen Falle eine Bescheinigung erbracht werden.


    §68 Kaution

    Wird der Angeklagte nach einer Untersuchungshaft bis zur Gerichtsverhandlung freigelassen, so wird eine Kaution abhängig von dem vorgeworfenen Straftatbestand erhoben. Diese wird zurückgezahlt, wenn der Angeklagte vor Gericht erscheint. Sollte es der Fall sein, dass die Kaution nicht beglichen werden kann, auch nicht von einem Bekannten des Täters, wird ein Wertgegenstand des Täters gepfändet. Besitzt der Täter keinerlei Eigentum, erhält der Täter die Möglichkeit, die Kaution bis zum Tag der Gerichtsverhandlung beim Police Department nachzuzahlen, ansonsten wird ihm die Kaution als Freiheitsstrafe zur Strafe addiert.


    §69 Kurzverfahren

    1. In Fällen, deren öffentliches Interesse als gering einzuschätzen ist, kann ein Mitarbeiter des DOJ ab Rang Staatsanwalt einen Deal in Betracht ziehen. Hierbei handelt der jeweilige Mitarbeiter im Austausch gegen ein Geständnis des Beschuldigten oder im Austausch sachdienlicher Hinweise ein Strafmaß mit ihm oder dessen Rechtsvertreter aus.

    2. Die angebotene Strafe muss zwingend ein dem Rechtsgedanken getreues Maß annehmen: es darf die zur Last gelegten Straftaten nicht beleidigen und auch darf es nicht das Höchstmaß sein.

    3. Ein solches Angebot ist immer niedriger als das Strafmaß, welches durch eine Verurteilung in einer ordentlichen Verhandlung zu erwarten wäre.

    4. Bei der Aushandlung des Strafmaßes ist der Mitarbeiter in seiner Entscheidung frei.

    5. Sind beide Seiten mit dem getroffenen Handeln einverstanden, so wird nach dem 4 Augen Prinzip der Deal vereinbart.

    6. Das 4-Augen-Prinzip darf durch jeden weiteren Mitarbeiter der DOJ oder eines an der Verhaftung unbeteiligten Mitarbeiter des SAPD als zweite Person bezeugt werden.

    7. Jede Vereinbarung, die auf diesem Wege festgehalten wird, ist im weiteren Verlauf unbestreitbar. Ein Berufungs- oder Revisionsrecht besteht nicht.

    8. Innerhalb dieser Verfahrensweise ist es erlaubt Haft und/oder Geldstrafen anzubieten, beides kann auch als einzige Strafe auftreten.

    9. Es können so sämtliche Tatvorwürfe abgehandelt werden

    10. Zur Anwendung des Kurzverfahren muss mind. eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    a) Geständnis

    b) sachdienliche Hinweise


    §70 Schnellprozess

    Ein Schnellprozess kann bei einem Richter beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für ein Kurzverfahren nicht gegeben sind oder das öffentliche Interesse zu groß ist. Im Rahmen des Schnell Prozesses hat der Beschuldigte keinen Anspruch auf Berufung oder Revision. Voraussetzungen für einen Schnellprozess sind die eindeutige Beweislage, die Anwesenheit des Beschuldigten, der Zeugen und der Geschädigten.


    §71 Berufsverbot

    Im Zuge einer Ermittlung oder eines Urteils kann ein Berufsverbot oder eine Einschränkung der Berufstätigkeit ausgesprochen werden.


    §72 Anwaltslizenz

    Nur Personen mit gültiger Anwaltslizenz dürfen als Rechtsbeistand agieren. Die Anwaltslizenz wird vom DOJ, nach Bestehen einer Prüfung, ausgestellt. Grundvoraussetzung für den Erwerb einer Anwaltslizenz ist eine MPU sowie ein Führungszeugnis ohne Einträge. Die Anwaltslizenz ist zeitlich nicht befristet.

    Die Anwaltslizenz kann durch das DOJ entzogen werden,wenn

    1. eine im Strafregister hinterlegte Straftat begangen hat,

    2. unbefugt gegen die anwaltliche Schweigepflicht verstoßen hat,

    3. gegen die Anwaltsethik (Verhaltenskodex gegenüber Mandanten, Behörden und öffentlichem Auftreten) verstoßen hat.


    §73 Pflichtverteidiger

    Jeder Anwalt kann sich als Pflichtverteidiger eintragen lassen. Hierbei erfüllt er pro bono Fälle und bekommt eine monatliche Summe durch den Staat bezahlt.


    §74 Terroristische Vereinigung

    Eine Vereinigung, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet sind,

    1.1 Mord, Totschlag oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen,

    1.2 Straftaten gegen die persönliche Freiheit oder Kriegsverbrechen zu begehen. Eine terroristische Vereinigung muss durch einen Beschluss vom Department of Justice als solche deklariert werden. Im Beschluss müssen alle Mitglieder der terroristischen Vereinigung aufgelistet werden.


    §75 Kriminelle Vereinigung

    Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter Zusammenschluss von mehr als fünf Personen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Eine kriminelle Vereinigung muss durch einen Beschluss vom Department of Justice als solche deklariert werden. Im Beschluss müssen alle Mitglieder der kriminellen Vereinigung aufgelistet werden.


    §76 Sperrzone

    Als Sperrzone werden militärische Gebiete, von dem Police Department oder dem Department of Justice aufgerufene Gebiete und Gefängnisse bezeichnet. Sperrzonen dürfen nur von Mitarbeitern des Staates zu Dienstzwecken betreten werden. Mitarbeiter des Medical Departments dürfen nur mit Antrag zur Ausübung ihrer Dienste Sperrzonen betreten. Anträge werden vom Department of Justice oder vom ranghöchsten Vertreter des Police Departments erteilt. Dies kann mündlich erfolgen.

    Grundgesetz (GG)

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------


    Artikel 1

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalten. Das Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


    Artikel 2

    Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden


    Artikel 3

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


    Artikel 4

    Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.


    Artikel 5

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


    Artikel 6

    Jeder Bürger hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


    Artikel 7

    Alle Personen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.


    Artikel 8

    Alle Bürger haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.


    Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Sozialstunden sind bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    NameTelefonnummer
    Los Santos Police DepartmentLeitstelle - 911
    Los Santos Medical CenterLeitstelle - 912
    Los Santos Fire DepartmentLeitstelle - 913
    FahrschuleLeitstelle - 915
    LOST MCLeitstelle - 161
    Los Santos CustomsLeitstelle - 3737
    Dynasty 8Leitstelle - 100
    Automobil Club Los SantosLeitstelle - 777

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    ➤ §1 Regelwerk


    Dieses Regelwerk gilt für alle von VisionsV bereitgestellten Plattformen.

    Das Nichtbeachten dieser Regeln oder die Ausnutzung von Schwachstellen kann zur Ausschließung aus der VisionsV-Community und von allen Plattformen führen.


    Das unnötige Markieren oder Kontaktieren von VisionsV-Teammitglieder ist untersagt.

    Bei Lob, Beschwerden oder Fragen bitten wir, die entsprechenden Supporträume im TeamSpeak oder das Ticketsystem in Discord zu nutzen.

    Bei Anklagen wegen Regelverstößen bitten wir darum, die Supporträume nach dem Ende des RP-Strangs zu betreten.


    Das Server-Team behält sich das Recht vor, die bestehenden Regeln jederzeit zu erweitern, wobei Ankündigungen gemacht werden, wenn dies geschieht.


    Das Regelwerk kennen ist die Grundvoraussetzung für das Spielen auf unserem Server!


    Wir bitten euch daher, das Regelwerk aufmerksam zu lesen.

    Grundlegend zählt bei uns → Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


    Die Verwendung von Cheats, Hacks und Drittanbieter-Programmen zur Vorteilsgewinnung ist strikt verboten und führt zu einem permanenten Ausschluss aus der Community.


    Das Erstellen, Löschen und Nutzen mehrerer Accounts durch eine Person ist untersagt und führt zur automatischen Sperrung dieser Accounts.


    Wenn Spieler MLO wünschen, müssen sie die Kosten dafür tragen. Bitte öffnet zuerst ein Ticket, um alle wichtigen Details zu klären.

    MLO müssen von uns erworben werden, da wir die Lizenz benötigen.

    Das VisionsV-Team übernimmt keine Garantie für die Funktionalität von MLOs/Scripts und erstattet keine Kosten im Falle, dass es nicht funktioniert.


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    ➤ §2 Verhaltenskodex und Grundsätze


    Rassismus, Beleidigungen, Mobbing, Hetze, sowie Negativität jeder Art gegenüber anderen und VisionsV sind strengstens verboten

    und führen zum sofortigen Ausschluss aus der Community. Jeder Spieler auf den VisionsV-Plattformen verdient Respekt.

    Das Server-Team behält sich das Recht vor, Spieler während des Roleplays ohne deren Wissen zu überwachen.


    Spieler, die wegen Regelverstößen verwarnt wurden, werden für eine bestimmte Zeit auf eine Beobachtungsliste gesetzt, um die Qualität des Roleplays sicherzustellen.


    Das Abwerben von anderen Spielern in jeglicher Form ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss aus der Community.


    Sobald man den Server betritt, muss das Plugin Salty-Chat aktiviert sein. Spieler, die ohne Salty-Chat online sind, werden vom Server gekickt.


    Jeder Spieler, der sich Ingame befindet, muss ausschließlich den TeamSpeak-Voice-Channel für die Kommunikation nutzen. Gespräche über andere Plattformen sind untersagt.


    → Trolling

    Das absichtliche Stören eines RP-Strangs, ohne Teil von diesem zu sein, um andere Spieler zu verärgern, ist verboten.


    Das bewusste und grundlose Provozieren von Personen und Fraktionen mit dem Ziel, künstlich ihre Aufmerksamkeit zu erregen, ist untersagt und wird bestraft.


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    ➤ §3 Game-Accounts


    → Spielerkonto

    Jeder Nutzer ist für die Nutzung und Sicherheit seiner Accounts, Spieldateien und TeamSpeak-Daten selbst verantwortlich.


    Es ist nicht gestattet, Dritten Zugang zum eigenen Konto zu gewähren.


    Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich für die Verbreitung jeglicher Inhalte seines Kontos.


    → Charakter

    Das Leben deines Charakters ist dein höchstes Gut und immer wichtiger als materielle Güter.


    Dein Charakter sollte so realistisch wie möglich aussehen und einen realistischen Namen haben.


    Wortspiele, anzügliche Sprüche oder unrealistische Namen sind nicht erlaubt. Fiktive Filmfiguren oder Künstlernamen sind ebenfalls nicht gestattet.


    Vor- und Nachname sind erforderlich und müssen aus dem deutschen Alphabet stammen, können jedoch in anderen Sprachen sein.


    Denke immer an die Hintergrundgeschichte deines Charakters, um angemessen auf RP-Situationen zu reagieren.

    Unrealistisches Verhalten, oder welches das nicht zur Charaktergeschichte passt, ist untersagt.


    Die Verwendung von Soundboards und das Abspielen von Musik ist nur in sinnvollen RP-Situationen erlaubt.


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    ➤ §4 Roleplay

    "Roleplay" bedeutet, dass du einen fiktiven Charakter spielst, der nichts mit dir persönlich zu tun haben muss.

    Es ist wichtig, diesen Charakter so realistisch wie möglich zu verkörpern, einschließlich Name, Alter, Geschlecht und Eigenschaften.


    Wenn dich ein anderer Spieler in eine RP-Situation verwickelt, musst du darauf eingehen, es sei denn, dies beeinträchtigt eine laufende RP-Situation.


    Away from Keyboard (AFK) darf nur für maximal 5 Minuten erfolgen, außer in deinem eigenen Apartment oder auf deinem eigenen Anwesen,

    wo du maximal 20 Minuten AFK sein darfst (nicht sichtbar für andere Spieler).


    RP-Situationen müssen immer abgeschlossen werden. In RP-Situationen darf nicht auf das Regelwerk oder den Support hingewiesen werden, auch nicht durch Umschreibungen.


    → Volleyball-RP

    Volleyball-RP ist, wenn Spieler sich virtuell den Ball zuspielen. Das bedeutet, dass im Roleplay auch das Verlieren Teil des Spiels sein sollte, um beiden Spielern Spaß zu bereiten.


    Spielt "Volleyball-RP", indem ihr euch den Spielball gegenseitig zuspielt und nicht für euch behaltet. So hat jeder Spaß!


    ────────────────────────────────────────────────

    ➤ §5 Kommunikationsregeln


    Bitte verwende andere Ausdrücke wie "Ich bin mal kurz im Kopf", "Bei mir klingelt es" oder "Ich muss kurz AFK gehen".

    Erlaubt sind zum Beispiel: "Ich schreibe/lese gerade eine SMS" (hole dein Handy oder Tablet heraus), oder "Ich rauche gerade eine Zigarette" (stell dich zur Seite und nutze eine Animation).


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    ➤ §6 Visumspflicht


    → Visum

    Spieler, die sich auf unserem Server neu anmelden oder ihre Charaktere erstellen, haben ab dem Zeitpunkt ihres Eintritts fünf In-Game-Tage Zeit, um die Stadt zu erkunden, ohne ein Visum zu besitzen.
    Innerhalb dieser fünf Tage müssen Spieler ein gültiges Visum beantragen, um legal auf der Insel zu verbleiben.
    Nach Ablauf der fünf Tage wird von den zuständigen Behörden, dem Los Santos Police Department (LSPD), aktiv nach Spielern ohne Visum gesucht. Spieler ohne gültiges Visum sind illegal auf der Insel und müssen mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.


    → Arbeitsbeschränkung ohne Visum
    Bis ein Spieler den Status eines Bürgers auf unserer Insel erreicht, darf er keine Arbeit in einer Fraktion oder in einem Unternehmen aufnehmen. (Diese Regel gilt unabhängig von der Art der Arbeit oder Position, auf die sich der Spieler bewirbt.)

    ────────────────────────────────────────────────

    ➤ §7 RP-Begrifflichkeiten


    Fail-RP, Metagaming, Power-RP, Scripted-RP, VDM, RDM und Extreme-RP sind verboten und führen zum Community-Ausschluss, entweder vorübergehend oder dauerhaft.



    IC und OOC:

    Es ist wichtig, immer zwischen IC (In-Character) und OOC (Out Of Character) zu unterscheiden.

    IC bezieht sich auf deinen fiktiven Charakter, der nur Dinge weiß, die ihm im Spiel mitgeteilt wurden. OOC bezieht sich auf dein reales Leben.


    Fail-RP:

    Schlechtes oder fehlerhaftes Roleplay. Überlege immer, ob deine Handlungen in der Realität möglich wären.


    Power-RP:

    Wenn du anderen Spielern keine Handlungsmöglichkeit lässt oder ihnen eine RP-Situation aufzwingst, handelt es sich um Power-RP (dies gilt auch, wenn du dich hinter verschlossenen Türen versteckst).


    Extreme-RP:

    Wir distanzieren uns von Rassismus und übermäßiger Folter. Das Ausspielen von Extremsituationen, wie z.B. "Verbrechen aus Rassenhass", "Vergewaltigung", "Terrorismus", "Schwangerschaften" oder "Zerstückelung bzw. Abschneiden von Körperteilen", führt zu einem permanenten Bann.


    Metagaming:

    Informationen, die du außerhalb des Spiels erhältst, aber im Spiel verwendest, sind verboten. Dein Charakter kann nur auf Informationen zugreifen, die er im Spiel gelernt oder erfahren hat. Es ist während des Spiels nicht gestattet, die Streams anderer Spieler zu verfolgen. Nach dem Ansehen eines Streams musst du 10 Minuten warten, bevor du dich einloggen darfst.


    Scripted-RP:

    Scripted-RP sind vorher außerhalb des Spiels geplante und abgesprochene RP-Situationen.


    Random Deathmatch (RDM):

    Das Töten von anderen Spielern ohne RP-Hintergrund ist verboten, MassenRDM führt zum sofortigen Community-Ausschluss.


    Vehicle Deathmatch (VDM):

    Das Überfahren von anderen Spielern ohne RP-Hintergrund ist verboten. Ausnahmen sind das leichte Verschieben von inaktiven Spielern, wenn sie den Weg blockieren oder das Überfahren, wenn dein Leben bedroht ist.

    Massen-VDM führt zum sofortigen Community-Ausschluss.


    RP-Flucht:

    Das Verlassen des Servers ist nur 10 Minuten nach dem Ende einer RP-Situation, Verfolgung oder Schießerei gestattet, es sei denn, beide Parteien einigen sich darauf.

    In persönlichen Notfällen darf eine RP-Situation verlassen werden, jedoch kann das Team entscheiden, ob dies missbräuchlich ist und Maßnahmen ergreifen.

    Wenn du einen Job hast, bei dem du auf Abruf sein musst, informiere bitte das Support-Team im Vorhinein.


    Im Falle eines Spielabsturzes ist eine laufende RP-Situation für 5-10 Minuten einzufrieren.

    Wenn der betroffene Spieler in dieser Zeit nicht wieder verbunden ist, informiere das Support-Team.

    Bei erneutem Verbinden ist dem betroffenen Spieler eine 10-sekündige Reaktionszeit zu lassen (z.B. während einer Verfolgung oder Schießerei).


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    ➤ §8 Allgemeines


    → Admin-Anzüge / Powerranger

    Wenn ihr Admins oder Teammitglieder in ihren Anzügen seht, sind diese zu ignorieren, außer sie sprechen dich direkt an.

    Bei Fragen oder Problemen nutzt bitte die jeweiligen Supporträume im TeamSpeak oder das Ticketsystem bei Discord.


    → Serverneustart / Sonnenwende / Blackout

    Wenn ein geplantes Update ansteht, dürfen 30 Minuten vor und 15 Minuten nach dem Serverneustart keine illegalen Handlungen gestartet werden.


    Unsere Server Restarts werden rechtzeitig angekündigt.


    Sollte das RP durch einen Serverneustart unterbrochen werden, begebt euch bitte nach dem Neustart sofort wieder an den RP-Ort, und das RP wird fortgesetzt.

    Ein Serverneustart ist in dieser Zeit nicht zu berücksichtigen.


    Unsere automatischen Neustarts finden täglich um 17:00 Uhr und um 05:00 Uhr statt und werden im Spiel als "Blackout" angezeigt.


    ➤ Animationen

    Aktive Animationen jeglicher Art dürfen nicht abgebrochen werden. Es trägt zum besseren RP bei, die Animationen auszuspielen.


    ➤ Bugusing / Fehlerausnutzung

    Das Ausnutzen von Spielfehlern jeglicher Art oder das Teilen solcher Informationen mit anderen führt zum permanenten Ausschluss aus der Community.

    — Spielfehler/Bugs sind sofort dem Support zu melden. —


    ➤ Laufende RP-Situationen

    Neu eingeloggte Spieler dürfen nicht sofort an einer laufenden RP-Situation teilnehmen. Sie müssen warten, bis sie 10 Minuten im Spiel sind.


    Ausnahme: Wenn sich das RP auf das Gelände des Spielers verlagert, darf der eingeloggte Spieler eingreifen.


    ➤ Fahrzeuge

    Es ist erlaubt, alle Fahrzeuge zu klauen und auszurauben, mit Ausnahme der Fahrzeuge des LSMD.


    Falls das Fahrzeugkennzeichen unangemessen auffällt, wird dies sanktioniert.


    Das Beschädigen von Fahrzeugen ist nur mit RP-Hintergrund erlaubt und wenn der Besitzer online ist. Bei Gruppierungen ist ein Online-Spieler der Gruppierung erforderlich, um Gang Fahrzeuge etc. zu beschädigen. Sobald der Besitzer nicht online ist, darf das Fahrzeug nicht beschädigt werden!


    Fahrzeuge, die in einen aktiven RP-Strang verwickelt sind, dürfen nicht sofort eingeparkt werden. Erst 30 Minuten nach Beendigung des RP-Strangs.



    Ein auf dem Dach liegendes Fahrzeug darf nicht mit W A S D wieder umgedreht werden, nur weil es das Spiel zulässt.


    Fahrzeuge müssen entsprechend dem Untergrund bewegt werden.


    - Auf nicht eingezeichneten Strecken dürfen nur geländegängige Fahrzeuge fahren.

    - Unbefestigte Straßen dürfen mit regulären Fahrzeugen mit maximal 60 km/h befahren werden, Sportwagen dürfen höchstens 30 km/h fahren.


    Bei einem Unfall, z. B. einem Überschlag oder Crash, darf das Fahrzeug (unabhängig von optischen Schäden) nicht mehr bewegt werden, bis es von einem Mechaniker repariert wurde. Das Rammen/Abdrängen zählt nicht als Unfall, jedoch kann ein Unfall durch das Rammen entstehen.


    Ein Fahrzeug darf höchstens zwei Reparatur-Kits nutzen, danach muss es von einem Mechaniker repariert werden. Wer Fahrzeuge einparkt, um die optischen Schäden zu reparieren, muss mit einem 24-Stunden-Bann rechnen. Sollte das Fahrzeug platt Reifen haben, darf es so realistisch wie möglich bewegt werden. Solltest du dabei einen Unfall verursachen, darfst du das Fahrzeug nicht mehr bewegen.


    Gekennzeichnete Ausparkpunkte sind sofort freizumachen!


    ➤ Waffen

    Waffen jeglicher Art sollten nicht als selbstverständlich betrachtet werden. Die Benutzung muss einen RP-Hintergrund haben.


    Jeder Waffengebrauch muss mit einer "Schuss"-Ankündigung angezeigt werden. Diese kann wie folgt aussehen: drei Sekunden Zielen oder durch das mündliche Ankündigen. (Die betroffene Person sollte dies mitbekommen)


    Eine Schuss-Ankündigung hält im Allgemeinen 30 Minuten an. Danach muss eine erneute Schuss-Ankündigung erfolgen. Bei Gang-/Banden- oder Familienangelegenheiten hält eine Schuss-Ankündigung eine Stunde.


    Wenn eine Gang oder Familie sich ein Anwesen gekauft hat, müssen sie auf ihrem Anwesen keine Schuss Ankündigung gegen Fremde tätigen. Davon ist auch das PD nicht ausgeschlossen. Das PD braucht bei staatlichen Gebäuden/Anwesen keine Schuss Ankündigung.


    Das Abfeuern von Waffen aus Fahrzeugen ist nur auf Fahrzeuge gestattet. Drive-bys sind nicht gestattet


    Nach einer Schießerei müssen sich die Kriminellen so schnell wie möglich zurückziehen.

    Das PD ist befugt, ohne Schusscall auf die Kriminellen zu schießen, wenn sie weiterhin eine Bedrohung darstellen, sich nicht kooperativ verhalten oder sich nicht aus dem direkten Konfliktbereich begeben.



    Während einer aktiven Schießerei darf man höchstens einmal eine Weste nachziehen. Dies sollte jedoch mit vollständiger Animation geschehen und soweit die Situation es zulässt.

    ➤ Ausnutzen von Spielmechaniken

    Nicht vorhandene Spielmechaniken dürfen im Rollenspiel nicht ausgenutzt werden.
    Verboten ist die Nutzung nicht vorhandener Fähigkeiten, Gegenstände oder Ereignisse zur Vorteilsnahme im Rollenspiel.


    ➤ Fesseln / Tragen / Sack über den Kopf ziehen

    Das Anlegen von Fesseln, Handschellen und dem Sack über dem Kopf muss mündlich angekündigt werden.


    Fesselungen sind nur von hinten auf den Rücken anzulegen.


    Spieler, die gefesselt oder mit dem Sack auf dem Kopf stehen, gelassen oder bewusstlos liegen gelassen werden, zählt als Power-RP. Die Fesseln oder der Sack sind immer abzunehmen, sobald man sich vom Ort entfernt. Die einzige Ausnahme gilt, wenn mindestens eine Person ohne Fesseln vor Ort ist, welche den gefesselten Spieler befreien kann.

    ────────────────────────────────────────────────

    ➤ §9 Ingame Regelwerk


    ➤ Stimmverzerrer


    Stimmverzerrer dürfen nur über Smartphones oder Funkgeräte genutzt werden, sofern die RP-Situation dies erlaubt. Das Belästigen und Trollen anderer Spieler mit Stimmverzerrern wird bestraft.



    ➤ Besitztümer


    Während Überfällen darf nur das gestohlen werden, was der betroffene Spieler tatsächlich bei sich hat. Ausgenommen: Personalausweis, Bankkarten und Schlüssel.


    In bestimmten Situationen können Spieler Fahrzeuge öffnen lassen


    → Fahrzeugschlüssel, Hausschlüssel & Generalschlüssel dürfen nicht anhand der Beschreibung erkannt werden!



    ➤ Vermummung und Masken


    Personen, die Masken oder Vermummungen tragen, können nicht anhand ihrer Stimme, Haare oder eines bestimmten Kleidungsstücks identifiziert werden.


    Die Farbe des Fahrzeugs, das Kennzeichen und die Kleidungsfarbe und -art können jedoch erkannt werden.


    Als Maskierung gelten Vollmasken, Tücher/Bandanas, Helme und ähnliche Gegenstände, die das Gesicht verdecken (Brillen sind keine Maskierung).



    ➤ Safe Zones


    Unsere Safe Zones befinden sich in und um das MD, PD und DOJ.


    In diesen Bereichen sind jegliche Formen von Gewalthandlungen untersagt und können zu einem Ausschluss aus der Community führen.


    Das Flüchten in die Safezone ist ebenfalls verboten


    Ausspielen: Wer in eine Safezone flüchtet, muss das RP ausspielen - Die Safezone gilt dann ausnahmsweise nicht für diese Situation. Danach erst in den Support einfinden.



    ➤ Staatliche Sperrzone


    Sobald eine Sperrzone ausgerufen wurde, ist es untersagt, sich dieser zu nähern. Bei Zuwiderhandlung kann es zu Beschuss und/oder Festnahmen kommen.


    ➤ Geiselnahmen und Kopfgeld


    Bei Geiselnahmen oder Erpressungen müssen die gestellten Forderungen realistisch sein.


    Lösegeld darf maximal 15.000 $ pro Geisel betragen.


    Wertgegenstände dürfen maximal 20.000 $ pro Geisel betragen (nur direkt verfügbare Gegenstände dürfen gefordert werden).

    Das gleichzeitige Fordern von Lösegeld und Sachwerten ist nicht gestattet.


    Es ist verboten, "Fake Geiseln" zu nehmen, d.h. Geiseln dürfen nicht derselben Fraktion angehören, da dies keinen Mehrwert für das Roleplay bietet.


    Es ist nicht erlaubt, eine Geisel mehrfach hintereinander zu verwenden. Das wird als Trolling angesehen und vom Support geahndet.


    Alle Kopfgelder, die den direkten Tod von Spielern beinhalten, sind verboten. Kopfgelder, die die Auslieferung an eine Person oder Fraktion beinhalten, sind in Maßen erlaubt.


    ➤ Liveinvader


    Nur IC Bilder erlaubt: Spieler dürfen auf Liveinvader ausschließlich IC Bilder posten. Das bedeutet, dass nur Bilder und Beiträge, die sich auf Los Santos beziehen, erlaubt sind. Jegliche OOC Inhalte sind strengstens untersagt. (Bitte achtet darauf das eure HUD etc. nicht in den Bildern zu sehen ist)


    Ausschließlich IC-relevante Informationen: Beiträge und Diskussionen auf Liveinvader müssen sich auf Ingame Angelegenheiten beziehen. Jegliche Diskussionen oder Informationen, die nicht mit dem Server-Gameplay in Verbindung stehen, sind nicht gestattet.


    Alle Inhalte und Aktivitäten auf Liveinvader unterliegen den gleichen Richtlinien und Standards wie in den meisten sozialen Netzwerken. Das Veröffentlichen von belästigenden, diskriminierenden, gewalttätigen oder sonstigen unangemessenen Inhalten ist strengstens untersagt und wird mit angemessenen Strafen geahndet.

    Bitte achtet das ihr den Liveinvader nur IC nutzt, sollte jemand OOC den Liveinvader nutzen wird dieser vom Liveinvader gesperrt.


    ────────────────────────────────────────────────

    ➤ §10 Behandlung und Tod


    Wenn du niedergeschlagen, niedergestochen, angefahren oder gestürzt bist und danach wieder zu dir kommst, kannst du dich noch an alles erinnern.


    Wenn du niedergeschossen oder vom Notfallsanitäter abgeholt wirst und danach wieder zu dir kommst, kannst du dich an die letzten 30 Minuten nicht erinnern.


    Nachdem du wieder aufgestellt wurdest, musst du dich aus der RP-Situation zurückziehen und behandeln lassen. Verletzungen müssen ausgespielt werden, und du darfst dich nicht sofort erneut in eine weitere Gefahrensituation begeben.


    Du darfst den Notfallmediziner nur verwenden, wenn die RP-Situation keine andere Möglichkeit zulässt. Wenn andere Spieler vor Ort sind, ist die Nutzung des Notfallhubschraubers nicht gestattet. Nachdem du unten am MD wieder zu dir kommst, musst du dich im MD behandeln lassen. Du darfst dich dann nicht mehr am laufenden Rollenspiel beteiligen, es sei denn, die Situation ist nach 6 Stunden immer noch aktiv.


    ➤ Hinrichtung und Selbstmord


    Hinrichtungen oder Tötungen, die zum permanenten Tod eines Charakters führen sollen, müssen beim Support beantragt werden. (Selbstmord ist grundsätzlich möglich)

    Ein Charakter, der getötet wird, verliert sein gesamtes Vermögen und sein Gedächtnis. Das gesamte Vermögen darf nicht auf andere Charaktere übertragen werden und wird aus der Datenbank gelöscht. Das Umgehen dieser Regelung, um Vermögen einem neuen Charakter oder anderen Spielern zuzuführen, wird mit dem Ausschluss aus der Community bestraft.

    ────────────────────────────────────────────────

    ➤ §11 Zusammenschlüsse / Familien / Gangs


    → Banden


    Eine Bande bezeichnet einen vorübergehenden, freien Zusammenschluss von maximal 4 zivilen Spielern mit gemeinsamen Absichten. (Banden müssen nicht beantragt werden)


    Während eines laufenden RP-Strangs darf die Bandenzusammensetzung innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums nicht geändert werden!


    Bandenmitglieder gelten weiterhin als Zivilisten und können nicht als Gruppe angeklagt werden. Jedes Mitglied unterliegt einem individuellen Strafverfahren während einer Verhandlung.


    Banden - als Dritte - müssen sich aus laufenden RP-Strängen von Fraktionen heraushalten.


    → Crime Fraktionen


    Jede neu zu gründende Fraktion muss als Konzept eingereicht werden!


    Eine Fraktion muss mindestens 5 Mitglieder haben, um gegründet werden zu können, und es dürfen höchstens 10 Personen einer Fraktion angehören. Zurzeit dürfen nur 6 Personen einer Fraktion zusammen agieren.


    Folgende Informationen sind wichtig:


    ➥ Fraktionsname

    ➥ Ziel? (Mafia, Motorradclub, etc.)

    ➥ Name des Fraktionsleiters

    ➥ Durchdachtes und detailliertes Konzept

    ➥ Wie möchtest du deine Fraktion führen und aufbauen?


    - Ein Wechsel zu einer anderen Fraktion ist nach einer Frist von 5 Tagen möglich. -


    → Bloodout Regel


    Jeder Fraktion steht es frei, einen Rang festzulegen, ab dem ein Austritt aus der Gang nur noch durch einen "Bloodout" möglich ist.


    Neue Mitglieder einer Fraktion müssen darüber informiert werden und die Möglichkeit haben, dies abzulehnen.



    Bloodin Erklärung:

    Ein Bloodin erfolgt durch ein "Ritual", bei dem neuen Mitgliedern gezeigt wird, dass sie ab sofort vollständig zur Fraktion gehören. Sie können nur durch einen Bloodout wieder austreten.


    Bloodout Erklärung

    Es gibt zwei Arten von Bloodouts:


    1) Bloodout durch Charakterkill


    Wenn ein Bloodout durch einen Charakterkill beschlossen wird, kann die betroffene Person einen neuen Charakter im Support beantragen. (Dieser Charakter kann sich nicht an die zuvor erhaltenen Informationen erinnern.)



    2) Bloodout durch Freikaufen


    Zeugenschutzprogramm, Letzte Herausforderung oder Vergessenspille


    Bei einem Bloodout der milderen Art liegt es im Ermessen der Anführer der Crime-Fraktion, ob die Person mit den Informationen frei herumlaufen darf.


    Bei einem Bloodout ohne Char-Kill darf 7 Tage lang keiner Fraktion, egal ob Crime oder legal, beigetreten werden.


    Ein Bloodout muss beim Team beantragt werden und benötigt einen relevanten RP-Hintergrund. Das Bloodout muss innerhalb von 3 Tagen ausgespielt werden.


    ────────────────────────────────────────────────

    ➤ §12 Staatliche Fraktionen

    Angestellte staatlicher Fraktionen unterliegen einem Anti-Korruptionsvertrag. Des weiteren wird dadurch verhindert, dass dienstinterne Informationen an Zivilisten oder andere Fraktionen weitergegeben werden.


    Es dürfen keine "Liebes"-Beziehungen zwischen zwei Personen aus einer Crime Fraktion und staatlichen Fraktion stattfinden. Hier ist mit einer Entlassung aus der Fraktion zu rechnen.


    Paycheck-Farming ist nicht gestattet! Außerhalb des Dienstes bist du verpflichtet, dich auszustempeln. Das wiederholte und absichtliche Ausnutzen von Paychecks, um unverhältnismäßig hohe finanzielle Vorteile zu erlangen, wird nicht toleriert. Bei privaten Unternehmungen, sowie am ende des Dienstes hat man sich auszustempeln.


    Das willkürliche Entführen/Schädigen von staatlichen Angestellten im Dienst ist verboten. Das Entführen oder Schaden zufügen in Dienstkleidung ist nur mit einem triftigen RP-Strang gestattet.


    Sollten Mediziner nach einer Schießerei zu einem Ort gerufen werden und am Boden liegende Personen behandeln, sind sie nicht Teil der Schießerei und dürfen nicht beschossen werden. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Einsatzleitung, ob und wann die Sanitäter die Situation betreten, um ihr eigenes Leben nicht zu gefährden.


    Die Fahrzeuge der staatlichen Fraktionen dürfen nicht für den Privatgebrauch verwendet werden.


    - Ein Wechsel zu einer anderen Fraktion ist nach einer Frist von 5 Tagen möglich. -


    Medic-RP

    Die Art der kommunizierten Verletzungen muss mit den tatsächlichen Verletzungen übereinstimmen. Dabei ist es unerheblich, ob ihr selbst oder andere euch die Verletzungen zugefügt haben.


    Das Ziel ist es, dem Mediziner ein realistisches Medic-RP zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass mögliche Folgebehandlungen berücksichtigt oder Verletzungen angemessen ausgespielt werden müssen.


    LSMD-Mitarbeiter:

    Die Mitarbeiter müssen sich in der Öffentlichkeit immer professionell und neutral verhalten. Sie sind in einer Safezone unantastbar, außerhalb kann mit angemessener Aggression vorgegangen werden, solange die RP-Situation es zulässt. Diese Mitarbeiter müssen sich als neutrale Fraktion aus Konflikten heraushalten.


    LSPD-Mitarbeiter:

    Die Mitarbeiter müssen sich in der Öffentlichkeit immer professionell und neutral verhalten. Das PD ist mit Respekt zu behandeln. Auf das RP von PD-Mitarbeitern ist einzugehen. Wenn ein Betroffener niedergestreckt oder Handschellen angelegt wurden, ist das Verbrechens- oder Verfolgung Szenario vorbei und geht über zu einer Verhaftung oder Untersuchung des Vorfalls.


    Sollten die oben genannten Regelungen für staatliche Fraktionen nicht eingehalten werden, werden entsprechende Sanktionen verhängt.


    Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung einen Discord Server für IC und OOC über VisionsV zu verwenden!


    → Putsch / Putschversuch


    Falls eine Fraktion unzufrieden mit ihrem derzeitigen Fraktionsleiter und seinem Führungsstil ist, kann ein Putschversuch unternommen werden.


    Die Durchführung eines Putsches erfolgt mit einem Bloodout (siehe Bloodout Regel). Der Putschversuch muss beim Team beantragt werden und erfordert einen vernünftigen RP-Hintergrund. Der Fraktionsleiter muss der Fraktion in irgendeiner Form geschadet haben oder der Fraktion in Zukunft in erheblichem Maße schaden. Mindestens 70% der Fraktion müssen diesem Putsch zustimmen.


    ────────────────────────────────────────────────

    ➤ §13 Streaming und Aufzeichnungen


    Du musst dein Interesse am Streaming über ein Ticket bei uns anmelden, wir führen dann ein kurzes Gespräch mit dir.
    Bitte beachte dazu das du schon Visumstufe 5 bist und deine Einbürgerung hinter dir hast.


    - Ohne Streaming Rolle ist das Streamen untersagt! -


    Sobald du den Rang „Streaming“ im Discord hast, bist du berechtigt, auf einer Plattform deiner Wahl zu streamen.


    Bitte kennzeichne in deinen Streams deutlich, dass du dich derzeit auf "VisionsV" befindest.


    Als Streamer repräsentierst du "VisionsV", deshalb achte immer darauf, dich an die Serverregeln zu halten.


    Während du dich auf unserem Server befindest oder einen Titel mit unserem Namen verwendest, ist Fremdwerbung für andere Server nicht erlaubt.


    Bitte vermeide im Stream Beleidigungen, Hassreden oder ähnliche Verhaltensweisen gegenüber dem Server, dem Team oder anderen Spielern.

    Wir schätzen dein Feedback und deine konstruktive Kritik, jedoch bitte an den entsprechenden Stellen äußern.


    Das Streamen oder Aufnehmen von Talk-Kanälen im TeamSpeak oder Discord ist verboten, insbesondere während Support-Gesprächen.


    Wir behalten uns das Recht vor, jegliche Bilder und Videoaufnahmen, die auf unserem Server entstehen, für unsere eigenen Zwecke zu nutzen.


    Du kannst deine eigenen Aufnahmen gerne als Video auf Plattformen wie YouTube hochladen, jedoch nur mit der Kennzeichnung, dass du dich auf VisionsV befindest.


    Die Bilder und Clips, die im Discord in den Kanälen 📹-clips oder 📸-ic-bilder geteilt werden, dürfen auch auf unseren sozialen Netzwerken geteilt werden.



    Jeder Content Creator muss sich an die Nutzungsbedingungen der verwendeten Videoplattform halten. Wir haften nicht für Verstöße, die auf unserem Server passieren. Jeder Content Creator ist für den von ihm gestreamten Inhalt selbst verantwortlich.


    Solltest du länger als 4 Wochen nicht auf VisionsV gestreamt haben, entfernen wir dich aus dem Discord-Bot. Wenn du wieder aktiv bei uns streamst, nehmen wir dich gerne wieder auf.


    © Copyrights 2024 - Alle Rechte vorbehalten - VisionsV | Nadine

    Dein Einreise Leitfaden für VisionsV


    Willkommen auf VisionsV!

    Wir freuen uns, dich in unserer Community begrüßen zu dürfen. Hier ist dein Einreise-Leitfaden, um sicherzustellen, dass dein Start reibungslos verläuft.


    Forum Account erstellen

    Nach der Erstellung deines Accounts erhältst du eine E-Mail von uns. Bitte bestätige diese E-Mail, um deine Identität zu verifizieren.

    Beachte, dass die E-Mail möglicherweise in deinem Spam-Ordner landet.


    Verbindung mit Teamspeak und Discord

    Es ist bei uns Pflicht, dass du deinen Forum-Account sowohl mit Teamspeak als auch mit Discord verbindest.

    Eine Anleitung dazu findest du hier


    Um bei uns spielen zu können, benötigst du Folgendes:

    Ein Headset und Mikrofon

    Grand Theft Auto V

    AltV Client

    Unser Voice-Plugin SaltyChat


    Lies dir hier vor deinem Start unser Regelwerk sorgfältig durch und schaue dir hier unsere Tastenbelegung an.


    Erkunde den Server 5 Tage (ohne Whitelisting)

    Nachdem du dich auf dem Server registriert hast, hast du 5 Tage Zeit, um Los Santos zu erkunden, Kontakte zu knüpfen und dich mit allem vertraut zu machen.

    In dieser Zeit benötigst du keine Whitelist und kannst frei auf dem Server spielen.



    Einbürgerung

    Nach oder innerhalb der 5 Tage ist es wichtig, dich offiziell als Bürger auf unserem Server zu registrieren.


    Hol dir dazu dein Visum im Rathaus in Los Santos ab.

    Beachte die vorgegebenen Zeiten (siehe Discord), zu denen du dich am Rathaus melden kannst.

    Gerne kannst du auch an der Klingel läuten.


    Nach erfolgreicher Einbürgerung erhältst du dein Visum und hast uneingeschränkten Zugriff, also alle Möglichkeiten auf unserem Server.


    Weitere Informationen und Support

    Wenn du dennoch Fragen oder Anliegen hast, erstelle ein Ticket im Discord.

    Unsere Teammitglieder werden sich so schnell wie möglich bei dir melden und dein Anliegen bearbeiten.


    Wir wünschen dir viel Spaß und hoffen, dass dein Aufenthalt auf unserem Server ein großartiges Erlebnis wird.


    Wir freuen uns auf dich.

    dein VisionsV Team!